Wissenswertes und Geschichte des Fahrzeugbriefs
- Eingeführt in Deutschland wurde der Fahrzeugbrief das erste Mal am 11. April 1934. Er heißt seit dem Jahr 2005 offiziell nach dem EU-Recht Zulassungsbescheinigung Teil II.
- Das Dokument ist eine amtliche Urkunde, die bestätigt, dass ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.
- Die im Fahrzeugbrief eingetragene Person trägt die Verantwortung über das Fahrzeug. Wenn Sie also namentlich im Brief eingetragen sind, dürfen Sie das Auto verkaufen, haften aber auch für Schäden, die mit dem Fahrzeug verursacht werden.
- Die landläufige Erklärung, dass der Fahrzeugbrief das Eigentum eines Fahrzeuges nachweist, ist aber im Grunde falsch. Das Dokument wird nur als Indizfunktion anerkannt. Es weist Sie nur als verfügungsberechtigte Person des Fahrzeugs aus. D. h. Sie haben nur eine öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Im Fahrzeugbrief steht auch, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen wird.
- Theoretisch können Sie also ein Auto ohne Fahrzeugbrief erwerben. In der Praxis sollten Sie aber auf alle Fälle darauf bestehen, bei einem Autokauf die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt zu bekommen.
- Im Gegensatz zum Fahrzeugschein (neu Zulassungsbescheinigung Teil I) sollten Sie den Fahrzeugbrief auf keinen Fall im Auto aufbewahren. Dies wird von Diebstahlversicherungen als grob fahrlässig gewertet. Auch wenn Gerichte schon entschieden haben, dass die Versicherungen trotzdem bezahlen müssen, werden die Versicherungen es erst mal ablehnen, den Schaden zu bezahlen und Sie sind dann eine Erklärung schuldig, wie ein Dieb an den Fahrzeugbrief kommen konnte.
Ein Fahrzeug, das längere Jahre stillgelegt war, und wieder zugelassen werden soll, braucht in …
Erklärung der Daten im Fahrzeugbrief
- Sie finden im Brief die exakte Fahrzeugart sowie die Identifikationsnummer vom Hersteller (früher Fahrgestellnummer).
- Mit dem Fahrzeugbrief wird Ihnen ebenfalls die Betriebserlaubnis in allen EU-Staaten bescheinigt, d. h. dass Ihr Fahrzeug die technischen Voraussetzungen für eine Zulassung in der EU erfüllt.
- Neben der Information über die Schadstoffklasse (mittels Schadstoffschlüssel) werden noch die Typschlüsselnummer (TYP) und die Herstellerschlüsselnummer (HSN) im Fahrzeugbrief vermerkt.
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