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Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln? - Informatives

Ein Fahrverbot ist ein erheblicher Eingriff in die persönliche Freiheit. Nur unter engen Voraussetzungen lässt es sich ausnahmsweise in eine Geldstrafe umwandeln.

Fahrverbote sind kaum auszuhebeln.
Fahrverbote sind kaum auszuhebeln.

Wird ein Fahrverbot verhängt, hat es in aller Regel gute Gründe. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich der betroffene Fahrer nur durch eine solch strenge Regelung beeindrucken lässt und sein künftiges Fahrverhalten anpassen wird. Aber es gibt Ausnahmefälle.

Fahrverbote werden meist richterlich überprüft

  • In der Regel wird die Bußgeldbehörde kaum bereit sein, von einem Fahrverbot abzusehen und es in eine Geldstrafe umwandeln. Regelmäßig müssen Sie als betroffener Fahrer gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und vor Gericht ziehen. Dort können Sie Ihre Situation im Detail vortragen.
  • Das Gericht wird das Fahrverbot allenfalls dann in eine Geldstrafe umwandeln, wenn Sie besondere Gegebenheiten geltend machen. Wichtig ist dabei, dass der Handlungsunwert Ihres Fehlverhaltens vergleichsweise niedrig erscheint.

Für Wiederholungstäter genügen Geldstrafen nicht mehr

  • In Betracht kommt eine notstandsähnliche Situation, wenn Sie beispielsweise notfallmäßig mit Ihrer schwangeren Frau ins Krankenhaus unterwegs waren und die Ampel bei Rot überfahren haben. Als Wiederholungstäter werden Sie allerdings kaum Gehör finden.
  • Auch kann ein erhebliches Mitverschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers oder eine nachträglich geänderte Beschilderung den Verkehrsverstoß als entschuldbar und ein Fahrverbot als unverhältnismäßig erscheinen lassen.

Zu Umwandeln genügen berufliche Nachteile alleine nicht

  • Oft wird vorgetragen, dass die berufliche Existenz auf dem Spiel stehe. Dazu müssen Sie wissen, dass schlichte Nachteile beruflicher oder wirtschaftlicher Art nicht genügen, um das Verbot in eine Geldstrafe umwandeln zu lassen. Die mit dem Verbot einhergehenden Härten sind vom Gesetzgeber durchaus beabsichtigt. In diesem Fall müssen Sie wenigstens die mit großer Wahrscheinlichkeit drohende Kündigung darlegen können.
  • Voraussetzung ist zudem, dass Sie nicht in der Lage sind, die mit dem Verbot einhergehenden Härten auszugleichen. Insbesondere dann, wenn Sie das Fahrverbot in Ihren Jahresurlaub legen, öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder als Selbstständiger auf einen Fahrer zurückgreifen können, wird das Verbot Bestand haben.
  • Da das Gesetz Ihnen aber die Möglichkeit einräumt, den Zeitpunkt des Fahrverbots weitgehend (4 Monate seit Rechtskraft) selbst zu bestimmen, sollten Sie das Verbot wenn möglich in den Jahresurlaub legen und auf diese Weise die Nachteile einschränken. Vor allem vermeiden Sie eine eventuell kostenträchtige gerichtliche Klärung mit ungewissem Ergebnis.
  • Da die Materie ausgesprochen komplex ist, werden Sie ohne juristische Begleitung faktisch keine Aussichten haben, Ihre Situation vor Gericht so glaubhaft darzulegen, dass der Richter bereit sein wird, das Fahrverbot aufzuheben.
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