Fahrtkosten für den PKW in Fahrtkostenpauschale enthalten
- Auch als Auszubildende können Sie bereits eine Steuererklärung anfertigen, wenn von Ihrem Einkommen Lohnsteuer einbehalten wurde. Bereits ab einem monatlichen Bruttolohn von 930 Euro während der Ausbildung werden drei Euro Lohnsteuer einbehalten.
- Gerade die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, nicht nur mit dem PKW, können während der Ausbildung eine Steuerrückerstattung bewirken. Gleich, ob Sie Ihren Arbeitsplatz mit dem PKW, öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß aufsuchen, Sie können die Fahrtkostenpauschale steuerlich geltend machen.
- Diese beträgt 0,30 Euro pro Kilometer, darf allerdings nur für den einfachen Weg berechnet werden. Bei zehn Kilometern einfacher Entfernung und 230 Arbeitstagen fallen bereits Werbungskosten in Höhe von 690 Euro pro Jahr an.
- Ein Blick in die Ausbildungsvergütungstabellen der IHKs zeigen, dass auch Auszubildende schnell die Steuerpflicht erreichen können.
Steuererklärung während der Ausbildung bringt Rückerstattung
- Unabhängig davon, ob Sie die Fahrtkosten für den PKW während der Ausbildung von der Steuer absetzen wollen, oder andere Aufwendungen haben, welche eine Rückerstattung möglich werden lassen, die Steuererklärung macht Sinn.
- Neben den Werbungskosten, den Ausgaben, welche mit der Ausübung der Berufstätigkeit in Verbindung stehen, können Sie auch noch Ausgaben für Vorsorgeaufwendungen, Versicherungen, geltend machen. Abzugsfähig sind Aufwendungen bis zu einer Höhe von 1.900 Euro jährlich. Diese Position wird jedoch in der Regel bereits durch die Beiträge zur Krankenversicherung komplett in Anspruch genommen.
- Auch ohne Fahrtkosten für einen eigenen PKW kann während der Ausbildung eine Steuerrückerstattung erzielt werden.
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