Was Sie benötigen:
- Kenntnisse über gesetzliche Bestimmungen
- Kenntnisse über den Alkoholgehalt verschiedener Getränke
- Kenntnisse über die Abbauzeiten von Alkohol
Gesetzliche Bestimmungen für Fahrradfahrer (Promille)
- Wer mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad „erwischt“ wird, macht sich strafbar. Das gilt als absolute Fahruntüchtigkeit.
- Wer in volltrunkenem Zustand sein Fahrrad lediglich schiebt und nicht fährt, macht sich nicht strafbar.
- Hat der betrunkene Radfahrer einen Unfall verursacht, sind für eine Bestrafung 0,3 Promille ausreichend.
- Der betrunkene Radfahrer kann von der Verwaltungsbehörde bestraft werden mit: nicht unerheblicher Geldstrafe, Teilnahme an einem Aufbauseminar, Punkten im Verkehrszentralregister Flensburg, Entzug des Führerscheins und/oder Teilnahme an einer MPU („Idiotentest“).
- Die Fahrerlaubnisbehörde hat zum Thema Alkohol und Radfahrer einen Ermittlungsspielraum, an eventuelle Festlegungen des Verwaltungsgerichts ist sie dann aber gebunden.
"Ein Bier, zwei Bier, drei Bier, denn wir sind ja mit dem Fahrrad hier" - so leichtsinnig sollten …
Ermittlung der Promillezahl
Um nach Alkoholgenuss sicher nach Hause zu gelangen, benötigen Sie Ihre Promillezahl. Die ermitteln Sie aus den Angaben über Trinkmenge, Körpergewicht, Geschlecht des /der Trinkenden und dem Zeitraum, in dem getrunken wird.
- Trinkmenge: Eine Trinkeinheit entspricht 0,1 Promille. Eine Trinkeinheit sind z.B. 0,02 l Schnaps (0,04 l = 0,2 Promille), 0,2 l Bier (0,3 l = 0,15 Promille; 05 l = 0,25 Promille), 0,1 l Sekt oder Wein. Bei Mixgetränken ist das schwer einzuschätzen und kann leicht eine höhere Promillezahl ergeben.
- Die normalen Angaben beziehen sich auf einen Mann mit 80 kg Körpergewicht. Für je 10 kg Mehrgewicht werden von der Promillezahl 1 x 0,1 abgezogen, für je 10 kg Mindergewicht 1 x 0,1 Promille zugezählt. Bei Mehrgewicht durch Fettleibigkeit gilt dieser Abzug nicht.
- Da Frauen einen höheren Anteil an Fettgewebe und damit weniger Körperflüssigkeit haben, wird bei der Ermittlung ihrer Promillezahl 1 x der sogenannte Frauenfaktor von 0,1 zugezählt.
- Zeitraum: Tests haben ergeben, dass in einer Stunde 0,1 Promille abgebaut werden. Diese Zahl ergibt sich, weil in den ersten beiden Stunden nach Trinkbeginn kaum Alkohol abgebaut wird (es dauert bei gefülltem Magen eine gewisse Zeit, ehe der Alkohol in den Blutkreislauf gelangt und die Leber erreicht), in der Zeit danach dann entsprechend mehr.
- Rechenbeispiel: Ein Mann von 100 kg Körpergewicht trinkt von 20-0 Uhr 8 Glas Bier (0,3 l) und 2 kleine Schnäpse:
8 Glas Bier ergeben 8 x 0,15 = 1,20 Promille
2 kleine Schnäpse ergeben 2 x 0,1 Promille = 0,20 Promille
20 kg Mehrgewicht ergeben ./. = 0,20 Promille
4 Stunden Abbauzeit ergeben ./. = 0,40 Promille
Wenn er also um 0 Uhr nach Hause fährt, hat er 0,8 Promille und wäre zumindest nur noch eingeschränkt fahrtauglich. Ohne Unfall dürfte er noch fahren (1,6 Promille), mit Unfall wäre es strafbar (0,3 Promille).
Morgens um 8 Uhr wäre er wieder nüchtern.
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