Der sogenannte Regelbedarf gem. § 20 SGB II soll den Lebensunterhalt des Hilfebedürftigen abdecken. Daneben können Sie in bestimmten Situationen Anspruch auf einen Mehrbedarf haben und es können auch einzelne Leistungen erbracht werden, die nicht unter den Regelbedarf fallen.
Erstausstattung für ein Baby und Mehrbedarf für Schwangere
- Neben dem Regelbedarf nach dem SGB II bzw. den Hartz-4-Regelleistungen kann auch ein Anspruch auf einen Mehrbedarf bestehen, wenn eine Lebenssituation vorliegt, die zu höheren Lebenshaltungskosten führt.
- Als Schwangere haben Sie nach der 12. Schwangerschaftswoche Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent gegenüber dem Regelbedarf, vgl. § 21 Abs. 2 SGB II.
- Daneben kann das Jobcenter für Hartz 4-Empfänger auch die Erstausstattung für Bekleidung für das Baby bzw. eine Erstausstattung für notwendige Babymöbel wie beispielsweise einen Wickeltisch übernehmen.
- Gem. § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II wird die Erstausstattung für Babymöbel geleistet, gem. § 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II die Erstausstattung für Babybekleidung.
- Berücksichtigen sollten Sie dabei, dass diese Leistungen gem. § 24 Abs. 3 Satz 5 SGB II sowohl als Sachleistung wie auch als Geldleistung erbracht werden können.
- Dies bedeutet in der Praxis, dass das Jobcenter Sie im Hinblick auf die notwendigen Babymöbel möglicherweise auf ein Gebrauchtkaufhaus bzw. das Möbellager einer sozialen Einrichtung verweisen wird bzw. Ihren entsprechende Gutscheine ausstellt.
Schwangere Frauen, die sich in einer wirtschaftlichen oder existenziellen Notlage befinden, haben …
Kein Verweis auf eigenes Einkommen
- Erzielen Sie neben den Leistungen nach dem SGB II eigenes Einkommen, darf Sie das Jobcenter nicht darauf verweisen, aus diesem Einkommen auch die Erstausstattung finanzieren zu können.
- Denn der Anspruch auf die Erstausstattung besteht unabhängig davon. Dies geht aus einem vor dem Sozialgericht Dortmund geschlossenen Vergleich hervor (s. SG Dortmund S 58 AS 4686/11).
Als Schwangere haben Sie Anspruch auf einen entsprechenden Mehrbedarf nach dem SGB II und Anspruch auf eine Erstausstattung für Babybekleidung und Babymöbel. Hierbei müssen Sie sich auch nicht auf eigenes Einkommen verweisen lassen.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?