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Englische Insolvenz - was ist das?

Privatinsolvenzverfahren in Deutschland sind im Vergleich zu anderen EU-Ländern sehr umständlich, langwierig und gläubigerorientiert. Die englische Insolvenz kann Abhilfe bieten, ist aber dennoch aufgrund der formalen Anforderungen nur bedingt zu empfehlen.

England bietet eine kurze Insolvenzphase.
England bietet eine kurze Insolvenzphase.

Wer in Deutschland Privatinsolvenz beantragt, muss über 6 Jahre eine Wohlverhaltensphase akzeptieren. Die bürokratische Vorgaben sind teils abschreckend. Als Alternative kommt das Insolvenzverfahren in anderen EU-Ländern in Betracht.

Privatinsolvenz in einem Jahr erledigt

  • Die englische Insolvenz dauert regelmäßig nur etwa 9 bis 12 Monate. Eine Wohlverhaltensphase ist nicht vorgesehen. Im Vordergrund steht die Entschuldung des Schuldners, in Deutschland steht die Befriedigung der Gläubiger im Mittelpunkt.
  • Um einen Insolvenztourismus zu vermeiden, müssen Sie als deutscher Schuldner eine Reihe von Auflagen erfüllen. Dazu gehört wie in anderen EU-Ländern auch, dass Sie in dem jeweiligen Land, bei der englischen Insolvenz also in England, Ihren Wohnsitz nehmen.

Diese Bedingungen müssen Sie für diese Insolvenz erfüllen

  • Da die Schuldner früher für die Dauer des Verfahrens zwischen ihrem Heimatland und England hin und her gependelt sind, wird zusätzlich gefordert, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in England mindestens 2 bis 3 Monate vor dem Antrag auf Durchführung des Insolvenzverfahrens begründet haben. Sie müssen damit rechnen, dass dieser Umstand während des Verfahrens stichprobenartig von den Behörden überprüft wird.
  • Sie müssen den Nachweis erbringen, dass Sie Ihren Arbeitsplatz in England und ein festes monatliches Einkommen haben und nicht zu erwarten ist, dass Sie Sozialhilfe beantragen.
  • Voraussetzung ist auch ein Nachweis, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern gescheitert ist.
  • Keinesfalls dürfen Sie neue Schulden begründen oder gar auflaufen lassen. Dies würde dem Ziel des englischen Insolvenzverfahrens, nämlich der Entschuldung der Schuldners, entgegenwirken.

Englische Sprachkenntnisse sind unabdingbar

Ein großes Hindernis besteht in der Sprache. Sie müssen bedenken, dass das Verfahren in englischer Sprache geführt wird und Ihnen keine Übersetzung angeboten wird. Nur wenn Sie genau verstehen, was passiert, können Sie sicher sein, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird. Alles andere ist riskant.

  • Auch müssen Sie wissen, dass die englische Insolvenz vorwiegend Selbstständige und Gewerbetreibende zur Zielgruppe hat und das Verfahren auf diese Personengruppe ausgerichtet ist. Natürlich sind auch Arbeitnehmer verfahrensberechtigt.
  • Ohne Beratung und Vertretung vor Ort, werden Sie keine Chance haben. Gute Berater erkennen Sie in der kostenlosen und ausführlichen Erstberatung und den Kontaktmöglichkeiten vor Ort. Gute Berater unterstützen und betreuen Sie während des gesamten Insolvenzverfahrens.
  • Achten Sie darauf, dass die Einzelposten für die Abwicklung der Insolvenz verbindlich aufgelistet werden und mit einer Preisgarantie versehen sind. Je nach den angebotenen Leistungen müssen Sie mit ca. 5 bis 10 %  Ihrer Gesamtverbindlichkeiten als Abwicklungskosten rechnen. Ohne eigenes Geld geht es also nicht.
  • Nach der Verfahrensdurchführung können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht in Deutschland in Anerkennung der ausländischen Restschuldbefreiung beantragen.
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