Was Sie benötigen:
- Original-Geburtsbescheinigung
- Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate
- Nachweis über das Mutterschaftsgeld
- Nachweis über den Arbeitgeberanteil
Generelles über das Elterngeld
- Das Elterngeld ist eine Transferzahlung für Eltern für die erste Zeit nach der Geburt des Babys. Es wird 12 Monate ausbezahlt, längstens 14 Monate, wenn sich die Eltern die Elternzeit teilen.
- Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, welches Sie in den letzten 12 Monaten vor der Geburt Ihres Babys bezogen haben. Auch Einkünfte aus geringfügigen Nebenbeschäftigungen werden mit anberechnet.
- Der Sockelbetrag, den Sie bekommen, auch wenn Sie vor der Geburt nicht berufstätig waren, liegt bei 300 €. Allerdings ist die Höhe nach oben hin auf einen Maximalbetrag von 1.800 € beschränkt, auch wenn Sie zuvor deutlich mehr verdient haben sollten.
- Die Errechnung der Höhe des Ihnen zustehenden Geldes ist kompliziert und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In manchen bekommen Sie deutlich mehr als in anderen. Um dies zu erhalten, müssen Sie bei einem zuständigen Amt einen Elterngeldantrag einreichen.
Unterlagen für den Elterngeldantrag
- Innerhalb der ersten 2-3 Wochen nach der Geburt sollten Sie den Antrag auf Elterngeld beim Amt einreichen, damit dieser zügig bearbeitet werden kann, denn das Mutterschaftsgeld wird ja nur für die Zeit des Mutterschutzes gewährleistet. 12 Wochen nach der Geburt fällt dieses Geld weg, bis dahin sollte Ihr Elterngeldantrag bearbeitet sein.
- Sie müssen natürlich zunächst die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate dem Antrag beifügen sowie die Abrechnungen Ihrer Nebenbeschäftigung, wenn Sie eine ausgeführt haben.
- Beim Standesamt bekommen Sie eine Original-Geburtsbescheinigung ausgestellt, die nur für den Antrag des Elterngeldes bestimmt ist. Diese müssen Sie ebenfalls dem Antrag beifügen.
- Der Bescheid der Krankenkasse über das an Sie auszuzahlende Mutterschaftsgeld sowie einen Nachweis über den Arbeitgeberanteil für den Zeitraum des Mutterschutzes gehören auch zu den beizufügenden Unterlagen.
- Den Elterngeldantrag selber, welchen Sie sich im Internet downloaden und ausdrucken können, müssen Sie komplett und gut leserlich ausfüllen. Es ist nicht nötig, sich diesen bei der für Sie zuständigen Stelle persönlich abzuholen. Diese öffentlichen Stellen sind auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
- Wenn Sie vor der Geburt krankgeschrieben wurden, müssen Sie auch hierüber Belege in Form einer Kopie des ärztlichen Attests mit einreichen.
Sie möchten länger als 12 oder 14 Monate mit Ihrem Kind zu Hause verbringen? Dies ist natürlich …
So reichen Sie den Antrag auf Elterngeld beim Amt ein
- Am besten sollten Sie sichbeim Amt telefonisch ankündigen, wenn Sie den Elterngeldantrag einreichen möchten, denn die Bearbeitung vor Ort nimmt eine Menge Zeit in Anspruch. So kommen Sie nicht in die unschöne Situation, bei dem Amt für Elterngeld persönlich aufzutreten, aber aufgrund einer hohen Nachfrage gar nicht an die Reihe zu kommen.
- Erscheinen Sie dort pünktlich und geben bei der bearbeitenden Person alle Unterlagen ab. Diese wird sie auf Vollständigkeit überprüfen und sich von allen Unterlagen Kopien machen, damit Sie Ihre Originale wieder mit nach Hause nehmen können. Einzig das Original der Geburtsbescheinigung verbleibt bei dieser Stelle.
- Wenn Sie Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, diese zu stellen, denn dort, beim Amt für das Elterngeld, bekommen Sie qualifizierte Antworten.
- Innerhalb der nächsten 2 Wochen können Sie mit der Ausstellung des Bescheids durch das Amt über das Ihnen zustehende Elterngeld rechnen, der Ihnen per Post zugesendet wird.
- Die Auszahlung erfolgt immer im Vorhinein. Sollten Sie den Elterngeldantrag zeitverzögert gestellt haben, bekommen Sie mit der ersten Regelzahlung die Ihnen zustehende Nachzahlung ebenfalls mit überwiesen.
Wichtig ist es, dass Sie angeben, ob Sie nach der Elternzeit gedenken, wieder arbeiten zu gehen. Bis zu 30 Stunden die Woche dürfen Sie dies. Allerdings wird dann die Höhe des Betrages neu berechnet. Arbeiten Sie mehr, haben Sie keinen Anspruch mehr auf das Elterngeld.
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