Was Sie benötigen:
- Internet oder alternativ
- Telefon
- Die Rufnummer ihrer Stadtverwaltung, respektive Gemeindeverwaltung
So beantragen Sie das Elterngeld richtig
- Da die zuständigen Stellen, die Anträge auf Elterngeld bearbeiten, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, müssen Sie sich als Erstes bei Ihrer Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung erkundigen, bei welcher Amtsstelle Sie Ihren Elterngeldantrag abgeben können.
- Unter der Seite Elterngeld.com erhalten Sie genaue Angaben über die zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland die Elterngeldanträge annehmen. Dort finden Sie auch für einige Bundesländer Elterngeldanträge, die Sie per Internet abgeben können.
- Einheitliche Angaben sind unmöglich machbar, da sich die Städte und Gemeinden unterschiedliche Ämter ausgesucht haben, die sich mit den Elterngeldanträgen befassen müssen. So kann es in einem Ort sein, dass Sie mit Ihrem Elterngeldantrag zum Versorgungsamt müssen. In der nächsten Stadt ist aber das Jugendamt für die Elterngeldanträge zuständig.
Diese Unterlagen benötigen Sie, um Elterngeld zu beantragen
- Die Geburtsurkunde des Kindes ist zwingend erforderlich, um Elterngeld zu beantragen. Gehaltsabrechnungen für die Zeit sechs Monate vor der Geburt des Kindes.
- Eine Bescheinigung der Krankenkasse über den Erhalt von Mutterschaftsgeld. Das gilt nur, wenn Sie auch aktiv als Arbeitnehmer Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt haben.
- Eine Bescheinigung über den Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld. Das gilt nur, wenn Sie vor der Schwangerschaft in einem geordnetem Arbeitsverhältnis angestellt waren.
- Wenn Sie nach der Geburt des Kindes trotzdem weiter arbeiten möchten, aber nicht mehr in Vollzeit oder Teilzeit , sondern nur noch in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte/r, dann benötigen Sie zusätzlich noch eine Erklärung des Arbeitgebers, in dem aufgeführt ist, in welchem Umfang Sie nach dem Mutterschutz arbeiten wollen. Zusätzlich müssen Sie dies auch in Eigenerklärung beifügen.
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Wenn Sie all die Unterlagen zusammen haben, können Sie das Elterngeld beantragen. Warten Sie nach der Geburt des Kindes aber nicht zu lange mit der Antragstellung. Die Bewilligung gilt immer nur bis höchstens drei Monate nach Antragstellung. Sie sollten mit der Antragstellung auf Elterngeld also auf keinen Fall länger warten als drei Monate.
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