Checkliste für die Einkommensteuer
- Einnahmen auflisten: Die wohl wichtigste Angaben für die Ermittlung der Einkommensteuer resultieren aus den Eingaben. Hierbei handelt es sich nur um die Einnahmen, die auch wirklich aus Ihrer freiberuflichen Tätigkeit im letzten Jahr ermittelt wurden. Listen Sie die Einnahmen mit den damit zusammenhängen Rechnungen auf.
- Ausgaben auflisten: Sammeln Sie nun alle Ausgaben zusammen, die Sie im letzten Jahr bezogen auf die freiberufliche Tätigkeit verzeichnen konnten. Achten Sie hierbei auf eine saubere Trennung zwischen privaten und betrieblichen Ausgaben, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Zu diesen könnten z.B. Kosten für Druckerpapier oder den Computer zählen.
- Betriebsausgaben richtig sehen: Denken Sie bei der Berechnung der Einkommensteuer auch an die Kosten für Internet, Telefon und das Auto. Sollten Sie ein richtiges Arbeitszimmer besitzen, können Sie Ausgaben für dessen Einrichtung ebenfalls mit einberechnen.
- Bilanz ermitteln: Sehen Sie sich nun den Betrag Ihrer Ein- und Ausgaben aus. Ziehen Sie Letztere von Ihren Einnahmen ab, um die Summe zu erhalten, auf die die Einkommensteuer später anfällt.
Als Freiberufler zum Steuerberater - Geldverschwendung oder sinnvoll?
- Steuerberater wissen Bescheid: Als Freiberufler hat man nur einen begrenzten Einblick in die Welt der Finanzen. So kann man z.B. jahrelang selbstständig seine Einkommensteuer ermitteln und dabei übersehen, dass die ausgestellten Rechnungen aufgrund einer fehlenden Information alle inkorrekt sind. Solche und andere Kleinigkeiten bleiben einem Steuerberater nicht verborgen.
- Investieren, was sich auszahlt: Abhängig von der Größe des Unternehmens, welches Sie als Freiberufler führen, kann man mit einem Steuerberater einiges an Geld zahlen. Berechnen Sie, ob das auch bei Ihnen zutrifft. Stellen Sie hierfür die Arbeitsstunden zusammen, die Sie in die Einkommensteuererklärung investieren müssen, und summieren Sie diese mit Ihrem Stundenlohn. Nehmen Sie diesen Wert und vergleichen Sie Ihn mit den Kosten, die der Steuerberater verlangt.
Wer sich seine Einnahmen als Freiberufler für den Lebensunterhalt verdient, sollte auch seine …
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