Wenn das Auto eingeparkt ist - das ist zu tun
- Es hilft alles nichts - Sie könnten ein noch so erfahrener Autofahrer sein, aber selbst mit dem besten Fingerspitzengefühl gelingt es nicht, das Auto aus der viel zu engen Parkposition zu befreien: Eine solche Situation haben sicher viele Verkehrsteilnehmer schon erlebt.
- Leider haben Sie Ihr Auto nicht in Paris geparkt, wo es noch bis vor wenigen Jahren üblich war, die Fahrzeuge mit gelöster Handbremse am Straßenrand zu parken. Denn auf diese Weise sollte es den anderen Autofahrern ermöglicht werden, sich vor oder hinter Ihnen in einer Parkbucht durch leichtes Berühren der Stoßstange zusätzlichen Platz in der Reihe zu schaffen.
- Hierzulande gilt eine solche Vorgehensweise als Sachbeschädigung und ist gesetzlich verboten. Tun Sie das also lieber nicht! Allerdings haben Sie andere Möglichkeiten, wenn Ihr Auto von einem anderen Fahrzeug eingeparkt wurde.
Aktiv werden - allerdings mit gewissen Grenzen
- Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie in Eigenregie versuchen, Ihr Auto aus der misslichen Lage zu befreien. Für den Fall, dass alles nichts nützt, sollten Sie kulanterweise mindestens fünf Minuten warten, ob der Fahrer des zweiten Fahrzeugs nicht doch um die Ecke kommt. Ist dies nicht der Fall, geht es ans Eingemachte.
- Wenn Ihr Auto eingeparkt wurde, sollten Sie zunächst einmal Fotos von der Situation machen. Auch schadet es nicht, einen Zeugen herbeizurufen.
Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind, was angesichts des großen Angebotes an …
- Im Anschluss daran wählen Sie die Nummer der örtlichen Polizeidienststelle (welche Sie notfalls ebenso mit Ihrem Mobilfunkgerät ausfindig machen können). Denn die 110 sollte ausschließlich echten Notfällen vorbehalten bleiben.
- Der zuständige Beamte ermittelt den Fahrzeughalter des gegnerischen Pkw und versucht sodann, diesen telefonisch zu informieren, dass er Sie eingeparkt hat.
- Ist der Fahrer telefonisch nicht zu erreichen, können Sie zu härteren Bandagen greifen: den Abschleppdienst. Achtung - die Kosten für diesen Service tragen zunächst Sie, wobei der entsprechende Kostenaufwand selbstverständlich an den eigentlichen Verursacher der Situation weiterberechnet werden kann.
- Erklärt sich die Gegenseite jedoch nicht bereit, diese Kosten zu übernehmen, entscheidet der Richter. Auf diese Weise kann letztlich die Mücke zum sprichwörtlichen Elefanten mutieren. Erwägen Sie daher im Vorfeld, ob sich der Aufwand tatsächlich lohnt.
Tipp: Natürlich sollten Sie unbedingt vermeiden, bei Ihrem Ausfahrversuch das andere Fahrzeug zu berühren. Tun Sie es doch (versehentlich), könnte sogar eine Anzeige wegen Sachbeschädigung drohen.
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