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Einen Kindergarten gründen - das sollten Sie dabei beachten

Die Betreuung von Kindern kann in Spielgruppen, als Tagespflege und in Kindertagesstätten erfolgen. Nur bei Spielgruppen entfällt eine Erlaubnis- und Steuerpflicht. Wenn Sie einen Kindergarten gründen, werden Sie freiberuflich tätig. Dabei handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Betriebsaufnahme. Sie brauchen einen Gewerbeschein und eine Steuernummer vom Finanzamt.

Hier haben Kinder Platz zum Spielen.
Hier haben Kinder Platz zum Spielen. © Gaby Kempf / Pixelio

Was Sie benötigen:

  • Gewerbeschein

In Deutschland sind Eltern besonders mit dem konzeptionellen Angebot Krippenplätzen nicht zufrieden. Die Öffnungszeiten sind nicht kompatibel mit Schichtdienst oder das pädagogische Betreuungskonzept passt nicht zum gewünschten Erziehungsstil. Das sind für Sie als kreativen Gründer eines Kindergartens eigentlich beste Voraussetzungen.

Einen Kindergarten zu gründen, verlangt viel Geduld

  • Wenn Sie einen Kindergarten gründen, handelt es sich um eine Einrichtung, in der mehr als 3 Kinder wenigstens täglich 4 Stunden (wöchentlich 5 mal 4 Stunden) betreut werden.
  • Mit einer Kindertagesstätte sind Sie freiberuflich im Sinne des Paragrafen 18 Einkommensteuergesetz tätig. Zwischen der Einleitung erster Maßnahmen und der Eröffnung Ihres Kindergartens können durchaus 1,5 Jahre vergehen.
  • Schneller können Sie es schaffen, wenn Sie aus einem pädagogischen Beruf kommen. Einige Monate werden dennoch vergehen.
  • Das Hauptproblem ist der Weg durch den Behördendschungel. Sie werden vom Jugendamt und Finanzamt über das Bauamt und der Unfallkasse bis hin zu Banken mit unterschiedlichsten Behörden zusammenarbeiten beziehungsweise auf deren Entscheidungen angewiesen sein.

Betriebserkaubnis für Kindertagesstätte und Fördermittel beantragen

  • Sie müssen eine Betriebserlaubnis beantragen. Mindeststandards (Sicherheit, Brandschutz, Licht, Belüftung, Fläche) für den Betrieb eines Kindergartens müssen Sie erfüllen. Geeignete Räumlichkeiten mit einer ausreichenden Außenfläche sind wichtig.
  • Entsprechend Ihres pädagogischen Konzeptes sind zusätzliche Voraussetzungen zu beachten. Pro Kindergartengruppe rechnen Sie mit etwa 60 Quadratmeter Fläche.
  • Für jedes zu betreuende Kind im Alter von 3 bis 6 Jahre werden 2 Quadratmeter verlangt.
  • Leitungskräfte Ihres Kindergartens brauchen je nach Bundesland eine spezielle pädagogische/pädagogisch-pflegerische Qualifikation. Als Mindestqualifikation reicht meist der Abschluss im Fach Sozialpädagogik an einer Fachschule.
  • Das Gründen eines Kindergartens wird gefördert wie ein normales Unternehmen. Können Sie eine gesicherte Gesamtfinanzierung und alle Genehmigungen vorlegen, ist je nach Bundesland die Beantragung einer Anschubfinanzierung oder eines Investitionszuschusses möglich.

Ihre Anträge auf Fördermittel stellen Sie bei den Behörden der Städte und Kommunen. Meist finden Sie die zuständige Behörde unter Bezeichnungen wie Familie, Gesundheit und Soziales sowie Verbraucherschutz und Kindertagesbetreuung. 

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