Was Sie benötigen:
- Schmerzensgeldtabelle
- Anspruch auf Schmerzensgeld
So prüfen Sie die Schmerzensgeldtabelle
- Ein Blick in die Schmerzensgeldtabelle lohnt sich immer dann, wenn Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Die Bemessungsgrundlage für Schmerzensgeld finden Sie in § 253 II BGB. Geregelt ist dort die Entschädigung wegen immaterieller Schäden, wie z. B. der Verletzung des Körpers, der Freiheit, dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, der Gesundheit oder wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung. Darüber hinaus gibt es auch einen Anspruch, ohne dass den Verursacher ein Verschulden trifft, wenn er für die Gefährdung haftet, beispielsweise gemäß §§ 7 ff. Straßenverkehrsgesetz und §§ 33 ff. Luftverkehrsgesetz. Daraus kann auch eine Schadensersatzpflicht entstehen.
- Die Höhe des Schmerzensgeldes wird nicht in einer verbindlichen Höhe festgelegt, es gibt lediglich die Möglichkeit, die Tabelle heranzuziehen, in der Gerichtsentscheidungen mit ähnlichen Sachverhalten bzw. Verletzungsbildern exemplarisch herangezogen werden. Letztendlich wird die genaue Höhe in jedem Fall individuell bestimmt.
- Schauen Sie sich die Schmerzensgeldtabelle von Hacks/Ring/Böhm, diese erscheint im Deutschen Anwaltverlag oder die Schmerzensgeldtabelle vom Verlag C. H. Beck an. So erhalten Sie einen Überblick über die Höhe, die die aktuelle Rechtsprechung jeweiligen Schmerzensgeldansprüchen zugesprochen hat. Dies sollte für Sie aber nur ein Richtwert sein. Beachten Sie, dass jedes Urteil völlig individuell gesprochen wird.
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