Manchmal kommt das Anmelden eines Patents zu spät
- Es kommt nicht selten vor; dass mehrere Personen in einem gewissen Zeitraum die gleichen Ideen entwickeln. Da ständig nach neuen Marktnischen gesucht wird und neue Gegenstände ersonnen werden, die Menschen Arbeitsabläufe erleichtern oder einfach nur Spaß bringen sollen, wird hier für einen großen Markt entwickelt. Somit ist es nicht so unwahrscheinlich, dass gleich mehrere Entwickler eines absolut neuartigen Produkts dieses als Ihre Erfindung ansehen.
- Leider könnten auch Sie, wenn Sie Ihr geistiges "Kind" zum Patent anmelden möchten, eine böse Überraschung erleben, nämlich, dass bereits ein anderer vor Ihnen seinen Geistesblitz, der dem Ihrem gleichkommt, für sich hat registrieren lassen. Im Nachhinein zu erfahren, wie Sie dies durch die korrekte Vorgehensweise in Zukunft vielleicht vermeiden können, dürfte nur ein schwacher Trost sein.
Mit der richtigen Vorgehensweise die Formalitäten schneller erledigen
Nach der Entwicklungsphase Ihrer Idee und der Anfertigung einer Zeichnung oder dem Bau eines Musters, welches das Funktionsprinzip und die generelle Umsetzbarkeit Ihres Produkts unter Beweis stellt, steht Ihnen ein manchmal beschwerlicher Weg bevor, um Ihre Erfindung letztendlich beim Patentamt anmelden zu können. Hier sollten Sie die korrekte Vorgehensweise beachten
- Sie werden bei einer Patentanmeldung mit zwei Formularen konfrontiert, die es nach bestimmten Vorgaben auszufüllen gilt. Bei dem einen geht es um den Antrag zur Erteilung eines Patents, bei dem anderen um die Person des Erfinders selbst, der in der Erfinderbenennung aufgeführt werden muss. Zudem wird Ihnen eine gesonderte Beschreibung abverlangt, die für Sie die Hauptaufgabe darstellen wird.
- Es existiert keine gesetzliche Vorschrift, dass Sie eine Erfindung in jedem Fall mithilfe eines Rechtsbeistands anmelden müssen. Sollten Sie in der Ausformulierung von Texten Erfahrungen haben, so gilt es für Sie hier nur, speziell darauf zu achten, bei der Verwendung von sachbezogenen Begriffen, die Ihre Erfindung beschreiben, immer dieselben Wörter zu verwenden und nicht - wie beim Formulieren von Texten sonst üblich - Synonyme zu verwenden.
- Beschreiben Sie Ihre Erfindung so, dass erkennbar wird, dass Ihr Objekt gewerblich zu nutzen ist und eine gewisse Erfolgschance auf dem Markt haben wird. Sie sollten zudem erkennen lassen, dass Sie sich sehr wohl nach bereits vorhandenen Produkten dieser Art umgesehen haben und nichts Vergleichbares finden konnten.
- Wenn Sie es für notwendig empfinden, eine oder mehrere Zeichnungen beizulegen, so sollten diese in Ihrem Interesse handwerklich korrekt angefertigt sein und keine Skizzen darstellen.
- Sollten Sie entdeckt haben, dass es Ihr Produkt eigentlich schon gibt, so sollten Sie dieses gar nicht erst einreichen. Der jeweilige Prüfer wird selbst wenig bekannte Erfindungen aufspüren. Die erste Grundvoraussetzung, die Sie zu erfüllen haben, ist nämlich jene, dass es sich um eine vollkommen neue Sache handeln muss, die es noch nicht gibt.
Das wichtigste Argument in der Vermarktung einer Erfindung ist ihre Patentfähigkeit. Dazu müssen …
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