Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, macht es schon einen Unterschied, ob diese in gebrauchtem Zustand oder neuwertig ist. Mit einer Checkliste jeweils für die beiden Fälle werden Sie bei der Wohnungsabnahme nichts übersehen.
Übernahme einer Eigentumswohnung mit Abnahmeprotokoll
- Die Übergabe der Eigentumswohnung erfolgt nach der Fertigstellung an den Erwerber. Bei einer gemeinsamen Begehung wird eine Abnahme vorgenommen. Hier wird kontrolliert und erfasst, inwieweit die vertraglich vereinbarten Leistungen ohne Mängel, vollständig und so wie in der Baubeschreibung aufgeführt erbracht wurden.
- Zu diesem Zeitpunkt können Sie immer nur die sichtbaren Teile des Objektes prüfen.Sichtbar sind beispielsweise der Bodenbelag, die Türen und die Fliesen.Wichtig ist hier, dass Sie sichtbare Mängel im Protokoll aufführen. Die Mängelauflistung dient der Sicherung Ihrer Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch den Bauträger.
- Da es auch Mängel an und in nicht sichtbaren Bauteilen gibt, sollten Sie einen erfahrenen Bausachverständigen mit zur Abnahme nehmen. Sollten derartige Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme nicht zu prüfen sein, zum Beispiel Estrichboden unter Fliesen oder Parkett, bleibt Ihnen zur Anmeldung von Mängeln eine Gewährleistungszeit von fünf Jahren.
- Der Bauträger ist während der Gewährleistungszeit zur Mängelbeseitigung verpflichtet, selbst wenn diese nicht im Abnahmeprotokoll erfasst wurden.
Beim Hausbau kann einiges schiefgehen. Achten Sie auf die Gegebenheiten des Baurechts. Gehen Sie …
Sachverständiger und Architekt erleichtern Mängelfeststellung
- Alle sichtbaren Gewerken sollten sehr sorgfältig abgenommen werden. Es kommt natürlich vor, dass der Bauträger und Sie unterschiedlicher Meinung sind, was eine bestimmte Bauleistung (Innentüren, Fliesen) anbelangt. Ein Gutachter oder ein Architekt an Ihrer Seite kann bestehende Differenzen hinsichtlich einer Mängelanerkenntnis leicht zu Ihren Gunsten beilegen.
- Bei einer Eigentumswohnung müssen Sie außerdem bei der Abnahme unterscheiden hinsichtlich gemeinschaftlichem Eigentum und Sondereigentum. Die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums (Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage) kann bei einem bereits fertiggestellten Wohnhaus bereits erfolgt sein.
- Dann bleibt nur die Abnahme des Sondereigentums. In das Abnahmeprotokoll kommt dann alles das, was sich innerhalb der Wohnung befindet, beispielsweise das Bad oder die Einbauküche.
Mängel muss der Bauträger innerhalb der im Abnahmeprotokoll gesetzten Fristen beseitigen. Erfolgt die Übergabe der Wohnung beim Kauf ohne Vorbehalte Ihrerseits, dann beginnt ab diesem Moment die Gewährleistungsfrist.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?