Ohne Notar geht beim Immobilienkauf nichts. Kaufverträge, die die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie zum Gegenstand haben, sind beurkundungspflichtig. Andernfalls sind sie null und nichtig.
Notarkosten betragen regelmäßig ca. 1,5 % des Kaufpreises
- Die Notarkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung berechnen sich wie bei anderen Immobilienkaufverträgen auch auf der Grundlage des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises.
- Allgemein dürfen Sie davon ausgehen, dass die Notarkosten im Durchschnitt ca.1,5 % des Kaufpreises betragen. Sie hängen vom Aufwand der bei der Abwicklung des Kaufvertrages notwendigen Maßnahmen ab.
- Zu den Notarkosten kommen die Gebühren, die das Grundbuchamt Ihnen direkt in Rechnung stellt. Außerdem müssen Sie die Grunderwerbsteuer und eventuell die Maklerprovision bezahlen.
Nutzen Sie einen Gebührenrechner
- Die Aktivitäten, die der Notar zur Abwicklung des Kaufvertrages vollziehen muss, sind sehr vielgestaltig. Eine pauschale Vorgabe ist praktisch wenig hilfreich. Am besten benutzen Sie zur Berechnung der Notarkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung einen Gebührenrechner.
- Der Notar muss bei der Berechnung der Gebühren seine Gebührenordnung einhalten. Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind unwirksam.
Wenn Sie schon einmal eine Immobilie gekauft haben oder sich mit dem Gedanken tragen, haben Sie …
So werden Sie Eigentümer der Eigentumswohnung
- Der größte Kostenfaktor ist die Beurkundung des Kaufvertrages. Danach beantragt der Notar regelmäßig die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese sichert Ihre Rechtsposition als Käufer ab.
- Müssen Sie den Kaufpreis finanzieren, ist regelmäßig eine Grundschuld zu bestellen, die der Notar ebenfalls beurkundet und ins Grundbuch eintragen lässt.
- Mit der Zahlung des Kaufpreises kann der Notar die Auflassung beantragen, die zu Ihrer Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch führt. Zugleich muss er beantragen, die eingetragene Auflassungsvormerkung zu löschen.
- Sie können den Notar auch beauftragen, den Kaufpreis für die Eigentumswohnung treuhänderisch entgegenzunehmen, daraus eventuell zu bedienende Grundbuchgläubiger abzulösen und den Restbetrag an den Verkäufer auszuzahlen.
- Ferner kann der Notar Aufwendungen wie Kopien, Porto und Telefonate abrechnen. Außerdem wird auf den Nettogebührenansatz die Mehrwertsteuer aufgeschlagen.
- Rechnen Sie bei einem Kaufpreis von 150.000 € und einer Grundschuld über 125.000 € mit Notargebühren von ca. 1.800 €. Dazu kommen Grundbuchgebühren von ca. 750 €.
- Im Zweifel fragen Sie vor der Beurkundung des Kaufvertrages beim Notar die Gebühren an.
- Die Kosten für die Löschung eingetragener Grundschulden im Grundbuch trägt regelmäßig der Verkäufer.
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