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eBay-Kleinanzeigen und der Kaufvertrag - Hinweise

Wenn Sie Dinge verkaufen möchten, dann können Sie dafür die eBay-Kleinanzeigen nutzen. Hier inserieren Sie das, was Sie gern loswerden wollen und der Käufer kann sich direkt bei Ihnen melden. Ein Kaufvertrag kommt also erst im persönlichen Kontakt zustande.

Auch online gibt es Kleinanzeigen.
Auch online gibt es Kleinanzeigen.

Die eBay-Anzeigen sind eine ideale Möglichkeit, um Dinge, die Sie loswerden wollen, zu verkaufen. Dabei orientiert sich das Portal an klassischen Kleinanzeigen. D.h., Sie beschreiben, was Sie anbieten, stellen vielleicht auch Bilder ein und Interessenten können sich direkt mit einem Anruf oder einer Nachricht bei Ihnen melden. Dabei wird der Kauf nicht online abgewickelt, wie im Verkaufsportal bei eBay, sondern Sie nehmen wirklich persönlich Kontakt zueinander auf. Häufig werden hier Dinge verkauft, die selbst abgeholt werden sollen. Dennoch ist es auch möglich, einen postalischen Versand zu vereinbaren. Dabei muss nicht immer ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden, denn manchmal reicht schon eine mündliche Vereinbarung.

Wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

  • Bei einem Kaufvertrag gibt es zwei Beteiligte und diese geben gewissermaßen eine Willenserklärung ab: Der eine möchte über die eBay-Kleinanzeigen etwas verkaufen und der andere möchte dies erwerben.
  • Dazu gehört, dass eine Sache vom Verkäufer übergeben wird und der Käufer diese annimmt und dafür bezahlt. Meist geschieht dies alles in einer Handlung, genauso, wie wenn Sie beim Bäcker ein Brötchen kaufen und dafür bezahlen.
  • Manchmal beinhaltet ein Kaufvertrag auch Rücktrittsklauseln, etwa wenn Mängel nachträglich festgestellt werden. Solche Klauseln sind aber beim Verkauf über die eBay-Kleinanzeigen eher selten. Dabei können die Vereinbarungen schriftlich fixiert oder mündlich besprochen werden.

Der Verkauf über die eBay-Kleinanzeigen

  • Bei den eBay-Kleinanzeigen handelt sich meistens um Privatverkäufe. Oftmals besprechen Sie mit den Interessenten persönlich oder telefonisch die Eigenschaften des Angebots und übergeben die Sache direkt bzw. versenden diese.
  • Die persönliche Übergabe hat dabei den Vorteil, dass Überraschungen vermieden werden können. D.h., der Käufer kann sich alles in Ruhe ansehen und Sie können dann beim Verkauf das Geld direkt annehmen.
  • Ein Kaufvertrag wird dabei meist nur mündlich geschlossen. Bei preisintensiven Verkäufen (z.B. Gebrauchtwagen) ist es aber sinnvoll, wenn Sie die Konditionen schriftlich fixieren.
  • Meistens gibt es beim Verkauf über die eBay-Kleinanzeigen aber keine Rücktrittsklauseln, d.h., wenn Sie später einen Mangel feststellen, kann es schwer werden, eine Entschädigung zu verlangen, wenn ein Gewährleistungsausschluss ("verkauft wie gesehen") beim Kauf vereinbart worden ist.
  • Eine Ausnahme kann es dann geben, wenn der Verkäufer Sie absichtlich getäuscht hat und Ihnen etwa eine Sache verkauft hat, die bewusst ganz anders beschrieben war.
  • Auch wenn Sie selbst Verkäufer sind und Sie beispielsweise einen Ratenkauf vereinbart haben, dann kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag unter Umständen möglich sein, wenn der Käufer die fälligen Raten einfach nicht mehr bezahlt.
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