Im Jahr 2012 wird die Rußfilterförderung wieder aufgenommen. Autofahrer erhalten wieder Geld vom Staat, wenn sie bei ihren Dieselfahrzeugen einen Partikelfilter nachrüsten. Als Steuerersparnis bleibt ihnen ein Zusatzbeitrag zur Kfz-Steuer erspart.
Staatliche Fördermittel für Nachrüstung von Dieselautos
- Wer ein Dieselfahrzeug 2012 mit einem Dieselrußfilter nachrüstet, kann dafür eine Vergünstigung als Einmalbetrag in Höhe von 330 Euro erhalten. Zuständig für die Gutschrift der Fördergelder ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
- Dort muss der Zuschuss beantragt werden. Es besteht eine ausschließliche Möglichkeit der Online-Antragstellung. Wer seine Nachrüstung bereits 2011 erledigt hat, geht allerdings leer aus.
- Letztmöglicher Einbautermin des Rußpartikelfilters ist der 30. Dezember 2012. Antragsteller müssen damit rechnen, dass das vorherige Aufbrauchen der Fördermittel zu einer Absage führt.
Partikelfilter einbauen und Steuerersparnis nutzen
- Für 2012 ergibt sich eine Änderung bei der Kfz-Steuer für Dieselfahrzeuge. Wer ein Dieselauto ohne Dieselruß- beziehungsweise Partikelfilter fährt und keinen Filter einbaut, den bestraft das Finanzamt mit einem extra Aufschlag bei der Kfz-Steuer. Der Aufschlag beträgt 1,20 Euro für angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum.
- Das gilt nicht nur für ältere Dieselfahrzeuge, sondern auch für Neufahrzeuge. Fahrzeuge müssen den Euro-Partikelwert einhalten, um von diesem Zuschlag bei der Kfz-Steuer befreit zu sein. Ohne entsprechenden Partikelfilter darf der Autofahrer keine als Umweltzonen ausgewiesenen innerstädtischen Bereiche fahren.
Seit Einführung der Umweltplaketten sind die rosigen Zeiten für ältere Dieselfahrzeuge endgültig …
Mit der Steuerersparnis und den Einbauzuschuss für den nachträglichen Einbau der Partikelfilter in Gebrauchtwagen sollte sich der Einbau auch in ältere Fahrzeuge lohnen. Informationen zur technischen Realisierbarkeit erhalten Interessenten bei der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ)
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