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Doppelte Buchführung einfach erklärt

Einfach erklärt, steht doppelte Buchführung für die Erfassung von Geschäftsvorgängen bilanzierungspflichtiger Unternehmer. Die jeweiligen Geschäftsvorfälle werden mit einer zweifach auf Buchführungskonten erfasst. Das Buchen erfolgt gleichzeitig auf zwei verschiedenen Konten, wodurch die Bilanz laufend fortgeführt wird. Die wechselseitige Auswirkung nennt man auch Doppik.

Jede Geldentnahme wird auf zwei Konten erfasst.
Jede Geldentnahme wird auf zwei Konten erfasst.

Für einen Kaufmann gilt die Pflicht zur doppelten Buchführung. Andere Personengruppen wie Freiberufler oder Kleinunternehmer können unter Umständen die einfache Buchführung anwenden.

Wie doppelte Buchführung einfach erklärt werden kann

Doppelte Buchführung einfach erklärt, bedeutet das Erfassen jedes Geschäftsvorfalls in zwei Konten. Das geschieht einmal auf der linken und ein anderes auf der rechten Seite des entsprechenden Kontos. 

  • Wenn Sie beispielsweise in einem Schreibwarenladen Büroutensilien kaufen, erfassen Sie den Einkauf als „Ausgabe oder Aufwand“. Bei der einfachen Buchführung reicht diese Form der Erfassung aus.
  • Bei der doppelten Buchführung betrachten Sie für jede Bewegung ein entsprechendes Gegenstück. Hier wäre es die Kasse, aus der das Geld entnommen wird. Auch darüber wird Buch geführt.
  • Entnehmen Sie vom Girokonto Geld, legen es dabei nicht in Ihre Kasse, dann hat das bei einer reinen Ausgaben/Einnahmen-Betrachtung zur Folge, dass nichts erfasst wird.

Wo diese Buchungsform verwendet wird

  • Private Körperschaften (Rechtsform GmbH oder AG) müssen doppelte Buchführung betreiben. Für Einzelpersonen und öffentliche Körperschaften besteht diese Pflicht nicht. Bei Personengesellschaften wird diese Buchungsform ab einer bestimmten Größe ebenfalls notwendig.
  • Vereine sind laut Handelsrecht nicht verpflichtet. Aufgrund des Vermögensnachweises (Rechenschaftspflicht gemäß BGB) kommt die doppelte Buchführung trotzdem auch hier häufig zur Anwendung.
  • Die Alternative zur doppelten Buchführung ist die Einnahmenüberschussrechnung. Hier notiert man ausschließlich die laufenden Ausgaben und Einnahmen. Bestandskonten gibt es nicht.

Die öffentliche Hand und somit der Gesetzgeber betreibt kurioserweise selbst meist keine doppelte Buchführung, was sie nicht davon abhält, den privaten Betrieben diese aufzuerlegen. Was damit erklärt wird, dass der Erfolg die Grundlage aller Besteuerung ist.

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