Die Differenzbesteuerung für Gebrauchtwaren und Importe
Die Differenzbesteuerung ist eine Möglichkeit, Waren beim Wiederverkauf günstiger zu versteuern. Dadurch soll eine doppelte Versteuerung umgangen werden können, was wiederum eine Preisverteuerung mit sich ziehen würde.
-
Möglich ist diese Art der Besteuerung für gewerbliche Wiederverkäufer. Die Waren, die differenzbesteuert verkauft werden können, müssen dazu als Gebrauchtwaren von Privatpersonen oder Unternehmen erworben werden, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und demnach nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Somit können Sie die Waren, die wiederverkauft werden sollen, beispielsweise auch von einem nicht umsatzsteuerpflichtigen Kleinunternehmen erwerben.
-
Die Waren müssen dabei zum Zweck des Wiederverkaufs erworben werden. Allerdings können nicht alle Gebrauchtwaren differenzbesteuert angeboten werden. Möglich ist dies zum Beispiel bei Kunst- und Sammlerstücken, bei Antiquitäten oder bei Gebrauchtwaren wie Büchern oder Computern. Ausgeschlossen ist diese Art der Besteuerung unter anderem bei Eintrittskarten, Edelsteinen oder Edelmetallen.
-
Bei Silbermünzen, die in Deutschland seit Anfang des Jahres 2014 zum Regelsteuersatz von 19 Prozent versteuert werden müssen, haben Händler jedoch auch die Möglichkeit, die Differenzbesteuerung anzuwenden. Das ist für Händler aus Deutschland möglich, wenn sie die Silbermünzen aus einem Land außerhalb der EU, wie zum Beispiel in Kanada oder den USA importieren. Das gibt Händlern die Möglichkeit, Silbermünzen trotz der Steuererhöhung auch weiterhin zu günstigen Preisen anzubieten.
Besonderheiten beim Angebot differenzbesteuerter Waren
-
Bei der Differenzbesteuerung kommt es, wie die Bezeichnung vermuten lässt, auf den Differenzbetrag an. Kaufen Sie als gewerblicher Käufer zum Beispiel Gebrauchtwaren, um diese anschließend weiterverkaufen zu können, dann müssen Sie im Anschluss nicht den gesamten Steuerbetrag berechnen, sondern versteuert wird nur die Differenz zwischen dem An- und Verkaufspreis.
-
Werden Waren differenzbesteuert angeboten, dann ist allerdings zu beachten, dass dabei stets der reguläre Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent genutzt werden muss. Das ist selbst dann der Fall, wenn es sich um Waren handelt, die ansonsten zum ermäßigten Steuersatz besteuert werden können, wie zum Beispiel bei Büchern.
-
Ein Beispiel für differenzbesteuerte Gebrauchtwaren: Sie Kaufen einen Computer von einer Privatperson für 900 Euro. Diesen verkaufen Sie anschließend für 1.150 Euro weiter. Die Differenz aus diesem Verkauf läge somit bei 250 Euro. Da für diesen Artikel bereits die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent gezahlt wurde, ist diese aus den 250 € zunächst herauszurechnen: 250 Euro: 119 x 19 Prozent = 39,29 Euro. Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer läge für den Wiederverkäufer somit bei 210,71 Euro und die Umsatzsteuer bei 39,29 Euro.
-
Obwohl die errechnete Differenz anschließend versteuert wird, darf der Wiederverkäufer den Steuerbetrag nicht in der Rechnung aufführen. Das ist selbst dann der Fall, wenn der Verkauf an ein Unternehmen erfolgt, welches ansonsten die Steuer als Vorsteuer in Abzug bringen könnte. Allerdings müssen Sie als Wiederverkäufer in der Rechnung mit einem entsprechenden Hinweis auf die Anwendung der Differenzbesteuerung hinweisen.
Den Zusatz "inklusive Mehrwertsteuer" lesen Sie oft zu einer konkreten Preisauszeichnung im …
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?