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Die MDK-Richtlinien für die ambulante Pflege - die Qualitätsprüfung verständlich erklärt

Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Neben den Angehörigen wird sie vielfach von Pflegediensten übernommen. Damit auch dort eine verbindliche Qualität gewährleistet ist, prüft der MDK nach vorgegebenen Richtlinien die durchgeführte ambulante Pflege. Das Ergebnis fließt in eine Beurteilung des Pflegedienstes ein und sagt viel über seine Qualität aus.

Die Medikamentengabe macht nur einen Teil der Qualität aus.
Die Medikamentengabe macht nur einen Teil der Qualität aus. © Rainer_Sturm / Pixelio

Gesetzliche Richtlinien zur Qualitätsprüfung und Vereinbarungen des MDK

  • Die vom MDK durchgeführten Prüfungen sind in ihrem Inhalt nicht frei gestaltbar. Es bestehen feste Vorgaben, die sich aus Gesetzen und Vereinbarungen der Landesverbände der Pflegekasse ergeben.
  • Gesetzliche Grundlage sind Vorschriften in den Sozialgesetzbüchern. Danach soll eine Mindestqualität bei der stationären und auch der ambulanten Pflege sichergestellt werden.
  • Die Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst erfolgt aus verschiedenen Anlässen. Die Richtlinien des MDK kennen Prüfungen zur allgemeinen Kontrolle der durchgeführten Leistungen, solche aus Anlass von Beschwerden oder auch regelmäßige Wiederholungsprüfungen.
  • Jede Einzelprüfung einer ambulanten Pflege wird vorher genau definiert. Es ist also für die Prüfer klar, ob sie sich auf einer Routinekontrolle befinden oder es eine außerordentliche Kontrolle wegen Auffälligkeiten oder Beschwerden ist.
  • Durchgeführt wird die Kontrolle von Prüfern mit Fachkenntnissen. Dies können Pflegefachkräfte sein, aber auch andere Sachverständige mit den erforderlichen Kenntnissen.

Noten für die ambulante Pflege

  • Die Prüfung durch den MDK findet im Idealfall unangemeldet statt. Das Prüfungsteam erscheint beim jeweiligen Dienst und begleitet die Angestellten.
  • Kontrolliert werden nach den Richtlinien die Ausführung der Grundversorgung, die medizinische Versorgung und auch die Durchführung und Qualität der hauswirtschaftlichen Versorgung.
  • Sofern die Patienten dazu in der Lage sind, werden diese zu ihrem Eindruck der Versorgungsleistungen ihrer ambulanten Betreuer befragt.
  • Die Fragebögen sind sehr umfangreich. Sie betreffen den Pflegedienst als solches mit seiner wirtschaftlichen Struktur und seiner fachlichen Qualifikation. Die direkte Betreuung wird ebenso genau untersucht.
  • Aus den gesammelten Feststellungen lässt sich am Ende eine Bewertung bilden. Bei besonders negativen Auffälligkeiten informiert der Medizinische Dienst die zuständige Pflegekasse direkt, um weitere Maßnahmen zum Schutz des Patienten einzuleiten.
  • In allen anderen Fällen erfolgt nach einigen Wochen ein Bericht, der das Gesamtergebnis zusammenfasst.

Für einen Pflegedienst kann die Prüfung bei einer guten Bewertung ein Qualitätsmerkmal sein, mit dem er öffentlich für sich und seine ambulante Pflege werben kann. Im anderen Fall sollte es Anlass sein, sich Gedanken über eine Qualitätsverbesserung zu machen.

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