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Die Lenk- und Ruhezeiten - das haben Kraftfahrer zu beachten

Die täglichen Lenkzeiten sind in Europa begrenzt.
Die täglichen Lenkzeiten sind in Europa begrenzt.
In Ihrem privaten Pkw dürfen Sie so lange hinterm Steuer sitzen, wie Sie wollen. Sind Sie allerdings als Berufskraftfahrer unterwegs, müssen Sie sich an bestimmte Lenk- und Ruhezeiten halten. Diese ergeben sich aus einer EG-Verordnung und in Deutschland ergänzend auch aus der Fahrpersonalverordnung.

Die zulässigen Lenk- und Ruhezeiten im Berufskraftverkehr sind europaweit durch die EG-Verordnung 561/2006 geregelt. In Deutschland gilt darüber hinaus für bestimmte Fahrzeuge, die nicht von der EG-Verordnung erfasst sind, noch die Fahrpersonalverordnung.

Die Lenk- und Ruhezeiten nach der EG-Verordnung

  • Die EG-Verordnung 561/2006 gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t und bei der Personenbeförderung für Kraftfahrzeuge für mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers, s. Art. 1 Abs. 1 der Verordnung.
  • Bei der gewerblichen Güterbeförderung bzw. Personenbeförderung darf die tägliche Lenkzeit gem. Art. 6 Abs. 1 der Verordnung insgesamt neun Stunden nicht überschreiten.
  • Zweimal pro Woche darf sie bis zu zehn Stunden betragen, allerdings darf dies nicht dazu führen, dass die wöchentliche Lenkzeit die 56-Stunden-Grenze überschreitet.
  • In zwei aufeinanderfolgenden Wochen dürfen zudem 90 Stunden Gesamtlenkzeit nicht überschritten werden.

Fahrtunterbrechungen als Erholungszeiten

  • Die EG-Verordnung unterscheidet zwischen "Fahrtunterbrechungen" und einer "täglichen Ruhezeit".
  • Als "Fahrtunterbrechungen" gelten dabei alle Zeiten, in denen der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausführt. Zeiten, in denen der Fahrer beispielsweise das Fahrzeug belädt, gelten nicht als Fahrtunterbrechungen.
  • Gem. Art. 7 der Verordnung ist nach viereinhalbstündiger Lenkzeit eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten vorgesehen, wenn der Fahrer ansonsten keine Ruhezeiten einlegt.
  • Die "regelmäßige tägliche Ruhezeit" beträgt mindestens elf Stunden, die allerdings nicht hintereinander genommen werden müssen.
  • Während die EG-Verordnung beim Güterverkehr nur Fahrzeuge ab 3,5 t erfasst, bezieht sich die Fahrpersonalverordnung auch auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 t zulässiger Höchstmasse.

Die Lenk- und Ruhezeiten sind im Berufskraftverkehr europaweit einheitlich geregelt. Dies dient vor allem der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen. 

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