Die Tätigkeit als Kassiererin
Als Kassiererin sind Sie in verschiedenen Branchen einsetzbar. Egal, in welcher Branche Sie letztendlich arbeiten, zu Ihrer Hauptaufgabe gehört der Umgang mit Geld sowie die Bedienung der Kasse.
- Ein Tätigkeitsfeld als Kassiererin ist der Einzelhandel. Der Kunde kommt mit seiner Ware an Ihre Kasse und Sie scannen die entsprechende Ware. Teilweise müssen Sie im Einzelhandel auch Sicherheitsetiketten von der Ware entfernen, damit die gekaufte Ware entsichert das Geschäft verlässt. Nachdem alle Waren des Kunden erfasst wurden, stellen Sie die Rechnung aus, welche durch den Kunden entweder durch Bargeld oder EC-Karte beglichen wird.
- Natürlich können Sie auch in der Bank als Kassiererin arbeiten. In diesem Job betreuen Sie die Kunden bei Ihren direkten Geldangelegenheiten. Zu Ihrem Aufgabenfeld gehört unter anderem die Abwicklung von Ein- und Auszahlungen sowie der Geldwechsel in eine andere Währungsform usw.
- Auch beim Verkauf von Eintrittskarten für eine Veranstaltung oder ein besonderes Event zählen Sie als Kassiererin. Hier setzt sich Ihr Tätigkeitsfeld hauptsächlich aus dem Verkauf von Eintrittskarten zusammen, teilweise müssen Sie auch telefonische Kartenreservierungen bzw. Gruppenbuchungen über das Internet abwickeln.
Natürlich gibt es noch mehr Branchen, in denen Sie ebenfalls als Kassiererin in einer ähnlichen Form eingesetzt werden können. Allerdings gibt es bisher noch keine einheitliche Gehaltsregelung für das Berufsbild Kassiererin.
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Das Gehalt als Kassiererin bzw. Ihre Verdienstmöglichkeiten
- Zwar wird gekämpft, dass auch Kassiererinnen einen Mindestlohn, also ein Gehaltsminimum, erhalten. Doch da der Beruf als Kassiererin in so vielen Branchen vertreten ist, konnte bis jetzt noch keine Einigung erzielt werden.
- In vielen Branchenfeldern tritt die Gewerkschaft Ver.di für eine gute Gehaltsmöglichkeit für Sie als Kassiererin ein. Daher liegt der Verdienst als Kassiererin im Einzelhandel bei den meisten Arbeitgebern in der Regel um die 13,- Euro in der Stunde.
- Doch noch nicht alle Arbeitgeber sind bereit, diesen festen Gehaltsvorstellungen zu folgen. Daher liegt in den meisten Fällen das tatsächliche Gehalt als Kassiererin unter einem fest geforderten Mindestlohn.
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