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Diakonie-Tarifvertrag - Hinweise

Krankenhäuser, Pflegeheime oder Sozialstationen - die Diakonie hat ein vielfältiges Erscheinungsbild. Wenn Sie in einer diakonischen Einrichtung arbeiten, dann gilt für Sie möglicherweise kein Diakonie-Tarifvertrag, sondern es gelten Arbeitsvertragsrichtlinien.

Viele Krankenhäuser haben kirchliche Träger.
Viele Krankenhäuser haben kirchliche Träger.

Nur vereinzelt hat in der Vergangenheit ein richtiggehender Diakonie-Tarifvertrag gegolten, wo ansonsten Arbeitsvertragsrichtlinien gelten. Denn das Arbeitsrecht in den Kirchen ist vom sogenannten Dritten Weg gekennzeichnet, d. h. dass sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in paritätisch besetzten Kommissionen über die Arbeitsbedingungen einigen - und Streiks außen vor bleiben sollen. In einzelnen Landeskirchen bzw. für einzelne diakonische Werke gilt allerdings ein Diakonie-Tarifvertrag.

Diakonie-Tarifvertrag in der norddeutschen Kirche

  • Im Bereich der NEK, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, gilt für die diakonischen Einrichtungen ein kirchlicher Tarifvertrag. Hieran war auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di mitbeteiligt.
  • Wie andere Tarifverträge auch, beschreibt der kirchliche Vertrag im Eingangsteil seinen sachlichen und persönlichen Geltungsbereich. So gilt er beispielsweise nicht für Personen, die nach dem SGB II oder SGB III beschäftigt werden. Dazu zählen u. a. die sogenannten Ein-Euro-Jobber.
  • Interessant ist, dass der Vertrag in § 5 Abs. 1 eine Jahresarbeitszeit vorsieht: diese beträgt 2020 Stunden. Dies hängt damit zusammen, dass es die besonderen Gegebenheiten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern oft unmöglich machen würden, von einer starren Wochenarbeitszeit auszugehen. Die tägliche Arbeitszeit einer Vollzeitkraft soll im Durchschnitt 7,74 Stunden betragen.

Die Gehälter im Überblick

  • Sind Sie Arbeitnehmer innerhalb der Diakonie und gilt für Sie der oben erwähnte Tarifvertrag, dann ist neben den Inhaltsregelungen zum Arbeitsverhältnis natürlich auch die Gehaltsstruktur bzw. die Gehaltstabellen interessant. Wie in anderen Tarifverträgen im öffentlichen Bereich, wird auch im kirchlichen Tarifwerk der Diakonie in Nordelbien nach Entgeltgruppen differenziert.
  • In der niedrigsten Entgeltgruppe 1 beträgt das Gehalt in Stufe 1 1.650 Euro, in der höchsten Stufe 4 immerhin 1.883 Euro. In der höchsten Entgeltgruppe 13 beginnt es in der Stufe 1 bei 4.021 Euro und endet in der Stufe 4 bei 5.396 Euro (Stand: ab 01.04.2013).

Auch in den diakonischen Einrichtungen gelten bereits vereinzelt Tarifverträge. Aufgrund der Rechtsprechung zum sogenannten Dritten Weg kann durchaus mit weiteren Tarifverträgen gerechnet werden.

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