Der Kaufvertrag muss bestimmte Punkte enthalten
-
Wie bei jedem Vertrag muss genau angegeben werden, wer die beiden Vertragsparteien sind.
-
Daneben ist das Grundstück exakt zu bezeichnen. Grundstücke werden stets mit ihrer Lage, ihrer Größe sowie der Flurnummer beschrieben. Jedes Grundstück wird im Grundbuchamt genau unter dieser Nummer geführt und dient der eindeutigen Zuordnung.
-
Natürlich muss der Kaufpreis festgehalten werden. Denken Sie daran, dass der Verkäufer mit dem Kaufvertrag das Recht auf Vollstreckung hat. Unterschreiben Sie also keinen Vertrag, den Sie in der Höhe oder im Zeitrahmen nicht einhalten können.
-
Außerdem muss vereinbart werden, wie und wohin die Zahlungen vorgenommen werden sollen. Oft wird die Überweisung auf ein Anderkonto des Notars vereinbart. Zwar sind damit zusätzliche Gebühren verbunden, jedoch haben dadurch beide Parteien eine gewisse Sicherheit. Werden die Zahlungen in verschiedenen Raten vereinbart, legen Sie die Höhe und den Zeitpunkt unbedingt im Kaufvertrag fest.
-
Oft kommt es vor, dass das Haus mit Einrichtungsgegenständen verkauft wird. Falls dies bei Ihnen zutrifft, sollten Sie darauf achten, dass die Gegenstände und die Summen separat benannt werden. Die Grunderwerbssteuer errechnet sich nach dem Kaufpreis. Wenn im Kaufpreis der Preis für die Einrichtungen enthalten ist, zahlen Sie auch dafür die Steuer.
-
Die Übergabe muss genau fixiert werden. Gerade bei Grundstücken sind damit viele Rechte und Pflichten verbunden, daher sollte ein genauer Tag vereinbart werden.
-
Ein wichtiger Punkt ist auch der Zustand des Hauses bzw. des Objektes. Ist der Bau fertiggestellt, sind sichtbare oder verdeckte Schäden vorhanden, wird „besenrein“ übergeben oder diesbezüglich besondere Vereinbarungen getroffen - alle diesen Punkte können individuell formuliert werden.
-
Klären Sie unbedingt, wie mit Schäden, die Ihnen erst später bekannt werden, zu verfahren ist. Inwieweit haftet der Verkäufer und wo müssen Sie selbst die Kosten tragen, sind wichtige Kriterien, die unter Umständen viel Geld sparen können.
-
Die Eintragung der Auflassungsvormerkung soll mit dem Vertrag beantragt werden.
Endlich ist es soweit, Sie haben genug Geld zusammen, um sich ein Haus zu kaufen. Nachdem Sie sich …
Vor dem Hauskauf sollten Sie einiges beachten
-
Lassen Sie sich den Grundbuchauszug geben. In dem Auszug finden Sie Hinweise auf besondere Eintragungen und Rechte Dritter. Dazu zählen etwa Grundschuldeintragungen, Wegerechte, Wohnrechte oder ähnliche Verpflichtungen, die immer mit dem Grundstück verbunden sind.
-
Achten Sie darauf, dass zum Beispiel Grundschuldeintragungen noch vor dem Verkauf abgelöst werden, es sei denn, Sie übernehmen diese für Ihre eigene Finanzierung. Scheuen Sie sich nicht den Verkäufer auf diese Punkte anzusprechen.
-
Besichtigen Sie das Haus mehrmals. Bei einem ersten Termin verschafft man sich meist nur einen groben Überblick, danach wird mit anderen Objekten verglichen. Kommt es in die nähere Auswahl, vereinbaren Sie einen zweiten Termin. Jetzt sehen Sie das Haus sicherlich schon mit anderen Augen und achten auf Feinheiten und eventuelle Mängel. Gerade bei älteren Bauten ist es oft ratsam, einen Gutachter mit hinzuzuziehen. Nicht nur der Wert der Immobilie, auch eventuelle Kosten für Renovierung oder Schäden schätzt ein Fachmann viel besser ein.
-
Falls Sie zum Beispiel die Einbauküche, teure Parkettböden oder ähnliche Ausstattungen mit übernehmen, machen Sie Fotos, um den aktuellen Zustand zu dokumentieren.
-
Sind erst kürzlich größere Installationen oder Reparaturen vorgenommen worden, lassen Sie sich die Rechnungen zeigen. Als neuer Besitzer geht eine eventuelle Garantie auf Sie über.
-
Erkundigen Sie sich bei der Stadt oder der Gemeinde, ob alle Anschlüsse vorhanden sind, oder noch Erschließungskosten anfallen.
Sicher gehört zu jedem Vertrag auch ein Stück Vertrauen. Allerdings beinhaltet der Abschluss eines Kaufvertrages eine so weitreichende Verpflichtung, dass Sie sich lieber etwas zu viel als zu wenig informieren. Nachträglich können Versäumnisse sehr kostspielig werden.
- Haus: Bach fließt durch den Garten - das sollten Sie beim Immobilienkauf bedenken
- Eintragung ins Grundbuch beim Hauskauf - das sollten Sie dabei beachten
- Ein Haus kaufen von privat - darauf sollten Sie achten
- Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lassen - darauf sollten Sie achten
- Übersicht: Alles zum Thema Immobilien
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?