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Das Reziprozitätsprinzip in Bedeutung und Anwendung

Die Wirkungsweise des Reziprozitätsprinzips ist tagtäglich zu beobachten und wird nur noch selten bewusst reflektiert. Dennoch kann es interessant sein, sich näher mit diesem Konzept zu befassen.

Bei einem Vertrag ist die Gegenleistung beschlossene Sache.
Bei einem Vertrag ist die Gegenleistung beschlossene Sache.

Das Reziprozitätsprinzip als Ausdruck menschlicher Erwartungshaltung

  • Unter dem Reziprozitätsprinzip versteht man grundsätzlich ein gesellschaftliches bzw. wirtschaftliches Konzept der Wechselseitigkeit, bei dem mindestens zwei Akteure involviert sind.
  • Dabei wird zunächst eine der Parteien mit einem Gegenstand, einer Leistung oder einem Geldwert bessergestellt, worauf die andere beteiligte Partei alsbald oder ferner in der Zukunft eine adäquate Gegenleistung erwartet, die exakt oder in etwa dem Wert der ersten Gabe entspricht.
  • Dieses Konzept gestaltet sich zumeist nur derart streng, wenn es auf hochoffizieller Ebene betrachtet wird. Zwischen Freunden wird man schon öfters bereit sein, etwas zu geben ohne eine direkte Gegenleistung nach dem Reziprozitätsprinzip zu erwarten. Aber dennoch: ein ausbleibendes Geburtstagsgeschenk von einer Person, die Sie zuvor an ihrem Jahrestag reich beschenkt haben, dürfte Sie vermutlich etwas verwirren.

Das Reziprozitätsprinzip in der Soziologie

  • Das Reziprozitätsprinzip bzw. das Prinzip der Wechselseitigkeit ist universell zu erkennen, doch muss es nicht immer direkt offenkundig vorliegen.
  • So kann ein reziprokes Verhältnis zwischen Personengruppen bestehen, deren jeweiligen Leistungen zeitlich weit voneinander entfernt stattfinden. Denken Sie nur einmal an den sogenannten "Generationenvertrag", der eine vorherige Einzahlung in die Rentenversicherung mit einer Auszahlung, die Jahrzehnte in der Zukunft liegt, vorsieht.
  • Die erwartete Gegenleistung muss dabei auch nicht immer von derjenigen Person erbracht werden, die durch die erste Leistung begünstigt wurde. Das Gleichgewicht laut dem Reziprozitätsprinzip kann auch durch jemanden wiederhergestellt werden, der lediglich ein entscheidendes Merkmal, beispielsweise die einstige Entgegennahme eines Stipendiums, trägt, das der ursprünglich Begünstigte ebenfalls innehatte.
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