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Darf mein Mann die Kinder behalten, wenn ich sterbe? - Informatives

Sie fragen sich, ob Ihr Mann die Kinder behalten darf, wenn Sie sterben? Dann sei die Gegenfrage gestattet: Wer sonst sollte sie behalten? Eine gegenteilige Antwort kommt eigentlich nur in Frage, wenn Sie mit dem Vater nicht verheiratet sind. Im Übrigen können Sie auch eine Sorgerechtsverfügung in Betracht ziehen.

Die Vaterschaftsanerkennung begründet das Sorgerecht nicht verheirateter Väter.
Die Vaterschaftsanerkennung begründet das Sorgerecht nicht verheirateter Väter.

Ob Ihr Mann die Kinder behalten darf, wenn Sie sterben, richtet sich zunächst danach, wie das Sorgerecht bestimmt ist. Das Sorgerecht richtet sich danach, ob Sie verheiratet sind oder nicht.

Sind Sie verheiratet und sterben, darf Ihr Mann das Sorgerecht ausüben

  • Sind Sie mit dem Mann verheiratet und ist er der Vater Ihrer Kinder, ist er von Gesetzes wegen sorgeberechtigt. Sterben Sie, verbleibt Ihr Mann als sorgeberechtigter Vater. Er darf dann die Kinder behalten. Wer sonst sollte Ihre Kinder erziehen? Ein Entzug des Sorgerechts kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn der Mann außerstande (Alkoholiker) oder unfähig ist (gewalttätig, sexuelle Übergriffe), Ihre Kinder zu erziehen.
  • Sind Sie mit dem Mann verheiratet und ist er nicht der leibliche Vater Ihrer Kinder, steht ihm das Sorgerecht nach Ihrem Ableben nur zu, wenn er das einzelne Kind adoptiert hat. Hat er dies nicht, entscheidet das Jugendamt, ob der Mann das Kind behalten darf. Gibt es dann keinen Sorgeberechtigten, bestimmt das Jugendamt den Verbleib Ihrer Kinder.
  • Sind Sie hingegen nicht verheiratet, kommt es darauf an: Nur wenn der Mann als leiblicher Vater die Vaterschaft anerkannt hat, steht ihm auch das Sorgerecht zu. Hat er dies nicht, entscheidet das Jugendamt über den Verbleib Ihres Kindes. Maßgebend ist das Kindeswohl.

Bestimmen Sie selbst, wer die Kinder behalten darf

Gibt es keinen Sorgeberechtigten, wenn Sie sterben, können Sie Vorsorge treffen. Sie haben die Möglichkeit und das Recht, eine sogenannte Sorgerechtsverfügung zu verfassen. Sie sollten diese schriflich vornehmen und klar festlegen, welche Person Ihres Vertrauens sorgeberechtigt sein soll. Sie sollten die Gründe dafür erklären. Diese Person wird vom Amtsgericht als Vormund bestellt.

  • Darin bestimmen Sie, wer nach Ihrem Ableben nach Möglichkeit das Sorgerecht für Ihr Kind ausüben sollte. Haben Sie mehrere Kinder, sollte das Sorgerecht nicht aufgeteilt werden. Sie bewahren den Zusammenhalt der Kinder. Das Sorgerecht wird durch das Familiengericht zugewiesen. Dabei wird der Richter Ihren Wunsch berücksichtigen. Sie können auch bestimmen, welche Person Sie nicht als Sorgerechtsberechtigten wünschen.
  • Sie sollten immer das Wohl Ihrer Kinder im Auge haben. Sie müssen mit der ausgewählten Person zurechtkommen. Diese muss auch erziehungswillig und erziehungsfähig sein.

Wie Sie sehen, kommt es auf einige Umstände an, ob Ihr Mann Ihre Kinder behalten darf oder nicht, wenn Sie sterben. Sie haben es weitgehend in der Hand, das Schicksal Ihrer Kinder zu bestimmen.

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