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DAK: Krankmeldung - Hilfreiches

Wenn Sie krank werden, haben Sie einige Punkte zu beachten. Nicht nur der Arbeitgeber muss informiert werden - sobald Sie Ihren Arzt aufgesucht haben, ist auch Ihre Krankenkasse, egal, ob es sich um die DAK oder eine Andere handelt, über die Krankmeldung zu informieren.

Bei Krankheit ist der Arbeitgeber umgehend zu informieren.
Bei Krankheit ist der Arbeitgeber umgehend zu informieren.

So informieren Sie Ihre DAK über die Krankschreibung

  • Sobald Sie von einem Arzt krankgeschrieben sind, erhalten Sie nicht nur eine schriftliche Krankmeldung für den Arbeitgeber. Zusätzlich finden Sie noch ein weiteres Blatt, welches Ihre Krankenkasse erhalten muss. Falsch machen können Sie dabei nichts. Der kleinere Zettel ist für den Arbeitgeber, der Größere - auf dem auch die Diagnose steht - ist für die Krankenkasse gedacht.
  • Einige Ärzte versenden die Meldung an die Krankenkasse auch selbst. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Praxis Freiumschläge der entsprechenden Kasse vorliegen hat. In dem Fall erhalten Sie lediglich die Krankmeldung für den Arbeitgeber.
  • Bei der DAK können Sie die Bescheinigung allerdings auch persönlich vorbeibringen und in dem Fall in einem persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter gegebenenfalls offene Fragen klären.
  • Vor allem bei längerer Krankenzeit kann das ein Vorteil für Sie sein, wenn Sie mit einem DAK-Mitarbeiter sprechen. Ab dem 43. Krankheitstag in Folge erhalten Sie Ihr Gehalt nicht mehr vom Arbeitgeber, stattdessen gibt es Krankengeld für Sie. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie von der Krankenkasse Auszahlungsscheine, die Ihr Arzt ausfüllen muss.
  • Liegt dieser der Kasse vor, wird die Zahlung bis zu diesem Tag veranlasst. Spätestens jetzt ist es wichtig, dass Sie das Dokument zeitnah übersenden.
  • Auch vorher sollten Sie die Folgen nicht unterschätzen, wenn die Krankenkasse nicht informiert wurde. Es kommt vor, dass Krankenkassen, die über längere Zeit nicht mit der Krankmeldung informiert wurden, nicht nur verspätet mit der Krankengeldzahlung beginnen. Gelegentlich wird die Leistung auch gekürzt, wenn Sie keine schlagkräftigen Argumente für die nicht oder deutlich zu spät erfolgte Meldung haben.

Das sollten Sie allgemein bei einer Krankmeldung beachten

  • Mindestens genauso wichtig ist die Information für Ihren Arbeitgeber. Hier sollten Sie besonders schnell sein: Spätestens zum Zeitpunkt, zu dem Ihre reguläre Arbeitszeit beginnt, ist der Vorgesetzte zu informieren. Wenn Sie schon abschätzen können, wie lange Sie fehlen werden, sollten Sie auch das mitteilen. 
  • In vielen Betrieben genügt es, wenn Sie am dritten Tag einen Arzt konsultieren. Spätestens am vierten Tag muss Ihrem Arbeitgeber der "gelbe Schein" vorliegen. Aber Achtung: Es gibt vereinzelt auch andere Vorgaben. Der Arbeitgeber hat generell das Recht zu fordern, dass Sie bereits am ersten Tag der Krankheit einen Arzt aufsuchen und die Krankmeldung umgehend danach einreichen.
  • Allerdings müssen Sie nicht alles mitteilen. Die voraussichtliche Dauer der Krankenzeit ist auf dem gelben Schein ersichtlich und für den Arbeitgeber eine wichtige Information. Die Diagnose hingegen nicht. Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Chef genauere Angaben über die Krankheit zu übermitteln. Das gilt auch, wenn Ihr Vorgesetzter Sie direkt darauf anspricht.
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