Alle Kategorien
Suche

DAK-Auslandsversicherung - so regulieren Sie Ihren Schadensfall

Sinnvoll für Krankeitsfälle auf Reisen - eine DAK-Auslandsversicherung.
Sinnvoll für Krankeitsfälle auf Reisen - eine DAK-Auslandsversicherung. © Klaus_Brüheim / Pixelio
Wer eine Auslandsreise macht, sollte sich bei seiner Krankenkasse um eine Auslandsversicherung kümmern. Die DAK arbeitet hier mit der Versicherung Hanse Merkur zusammen.

Die Krankenkasse DAK-Gesundheit

Die Deutsche Angestellten Krankenkasse, kurz DAK, zählt zu den größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.

  • Die DAK hat ihren Hauptsitz in Deutschland und unterhält über das ganze Land verteilt knapp 900 Geschäftsstellen. Genau genommen heißt der Krankenversicherungsträger seit 1. Januar 2012 DAK-Gesundheit, da er zu diesem Termin mit der BKK Gesundheit und der BKK Axel Springer fusionierte.
  • Machen Sie Urlaub in einem Land, mit dem die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, bekommen Sie die gleichen Leistungen wie die Bewohner des Landes. Normalerweise genügt es, wenn Sie ihre DAK-Versichertenkarte, deren Rückseite als europäische Krankenversicherungskarte gilt, dabei haben. Abgerechnet wird dann direkt mit der Kasse. In Ausnahmefällen müssen Sie per Rechnung bezahlen und sich das Geld hinterher von der Kasse zurückholen. Da die Leistungen in einigen Ländern weniger umfangreich sein können als Sie es aus Deutschland kennen, ist es sinnvoll, wenn Sie sich vorher über die Regeln informieren und nötigenfalls eine zusätzliche Auslandsversicherung abschließen.
  • Reisen Sie in ein Land mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, sind  Sie dort Privatpatient und benötigen deshalb auf jeden Fall eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Ansonsten müssen Sie für sämtliche möglicherweise entstehenden Kosten selbst aufkommen.

Die private Auslandsversicherung

Für die private Auslandsversicherung arbeitet die Krankenkasse mit der Hanse Merkur zusammen.

  • Bei anstehenden Auslandsaufenthalten haben Sie die Wahl zwischen zwei Versicherungen. Für Urlaubsreisen ist dies die DAKplus Reise, wollen Sie dagegen ein ganzes Jahr im Ausland leben, ist es die DAKplus Reise 365.
  • Für Ihren Auslandsaufenthalt steht Ihnen außerdem eine spezielle Auslands-Hotline zur Verfügung. Notieren Sie sich die Nummer vor Reiseantritt, damit Sie sie zur Hand haben, falls Sie Fragen haben. Die Experten am Telefon können Ihnen beispielsweise bei der Suche nach einem Arzt beratend zur Seite stehen.
  • Wenn Sie einen Schadensfall erlitten haben, bewahren Sie sämtliche Rechnungen auf. Nach der Rückkehr reichen Sie diese im Original bei Ihrer Geschäftsstelle ein. Kontrollieren Sie die Arztrechnung bei Erhalt darauf, ob sämtliche für die Erstattung relevanten Angaben enthalten sind. Angegeben sein müssen die Diagnose, die Behandlungstermine und die erbrachten Leistungen im Detail. War ein Krankenhausaufenthalt nötig, müssen Sie außer den Originalrechnungen der Klinik und des einweisenden Arztes auch die Einweisung mit einreichen. Für die Erstattung von Medikamenten ist zusätzlich zu den Rechnungen auch die Verordnung des Arztes erforderlich. Gab es mehrere Verordnungen, müssen alle Kosten als Einzelposten erfasst sein.  
  • Informieren Sie sich vor Abschluss der Versicherung genau, welche Leistungen im Schadensfall enthalten sind und welche nicht. Werden Sie aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen von der privaten Versicherung nicht angenommen, informieren Sie die Geschäftsstelle vor Reiseantritt darüber und bringen Sie eine Bestätigung der privaten Krankenversicherung mit. In einem solchen Fall beteiligt sich die DAK im Schadensfall an den angefallenen Kosten.

Wenn Sie sich vorher gut informiert und entsprechend versichert haben, verläuft die Regelung im Krankheitsfall normalerweise problemlos.

Teilen: