Wird ein Packesel überladen, weigert er sich zu laufen oder bricht zusammen. Beim Auto kommt dazu, dass Sie eine unfallträchtige Situation herbeiführen. Jede Überladung ist fahrlässig und verantwortungslos. Ziehen Sie um, fahren Sie in den Urlaub oder sind Sie Fahrer eines Lkw, sollten Sie wissen, wann eine Überladung eintritt.
Sie errechnen Sie eine Überladung
- Als Fahrer sind Sie verpflichtet, vor Fahrtbeginn zu prüfen, ob eine Überladung möglich sein kann. Im Regelfall genügt eine rechnerische Überprüfung. Anzeichen für eine Überladung können übermäßig durchgebogene Federn oder niedergedrückte Reifen, eine auffällige Verlangsamung des Anzugs- und Steigungsvermögens des Fahrzeuges oder eine verminderte Bremswirkung sein.
- Sehen Sie in Ihrem Fahrzeugschein nach. Dort finden Sie Angaben zum zulässigen Gesamtgewicht Ihres Fahrzeuges. Ihre Aufgabe als verantwortungsvoller Fahrzeugführer besteht dann darin, überschlägig auszurechnen, wie schwer Ihr Fahrzeug mit Ladung ist.
- Gehen Sie vom im Fahrzeugschein ebenfalls angegebenen Leergewicht aus. Dieses beinhaltet einen vollen Tank und das Gewicht eines Fahrers mit 75 kg Körpergewicht (§ 42 III StVZO).
- Rechnen Sie das Körpergewicht der übrigen Autoinsassen hinzu. Im Idealfall stellen Sie die Ladungsstücke auf eine Waage. Daraus ergibt sich das Gesamtgewicht, das Ihr Auto auf die Straße bringt.
- Beachten Sie außerdem, dass Sie auch die Höchstlast für die einzelnen Achsen einhalten müssen. Es bringt nichts, eine schwere Last in Richtung auf eine Achse zu verladen. Sie riskieren, dass die Achse überlastet wird. Dies passiert schnell mit der Hinterachse, wenn Sie einen einachsigen Anhänger anhängen. Auch dazu finden Sie Angaben im Fahrzeugschein.
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Damit müssen Sie laut Bußgeldkatalog rechnen
- Der Bußgeldkatalog (Stand 01.02.2009) sieht bei einer Überladung von mehr als 5 % für den Fahrer bei einem Kfz bis zu einem Gesamtgewicht bis 7,5 t ein Bußgeld von 10 €, bei über 10 % von 30 €, über 15 % 35 €, über 20 % 95 € und über 25 % 140 € vor. Zudem fallen laut Bußgeldkatalog ab 20 % drei Punkte in Flensburg an.
- Bei Lkw über 7,5 t müssen Sie als Fahrer bei einer Überladung von 2 - 5 % mit 30 €, über 5 % mit 80 € und 1 Punkt, über 10 % mit 110 € + 1 Punkt, über 15 % mit 140 € + 1 Punkt, über 20 % mit 190 € + 3 Punkte und über 25 % mit 285 € + 3 Punkten rechnen.
- Außerdem kann die Polizei darauf bestehen, dass Sie das Fahrzeug um- oder entladen. Insbesondere Lkw werden mithilfe mobiler Waagen auf Autobahnen und Landstraßen überprüft. Sie sind verpflichtet, Wägungen, Gewichtsprüfungen und Messungen zu dulden.
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