Was Sie benötigen:
- Gehaltsabrechnung
- Steuererklärung
- Nachweise der Busfahrten (Monatskarten, Fahrscheine)
Azubi und Steuer - nützliche Infos
- Auch wenn Sie gerade eine Ausbildung machen, dürfen Sie als Azubi eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, wenn von Ihrem Gehalt Lohnsteuer eingezogen wurde. Dies ist in der Regel der Fall, sobald Ihr monatlicher Bruttolohn mindestens 930 Euro beträgt. Vor allem Fahrten mit einem privaten Pkw, Bahn- oder Busfahrten zu Ihrem Arbeitsplatz können Sie von der Steuer absetzen.
- Wenn Sie nicht genau wissen, ob und in welcher Höhe Sie Lohnsteuer zahlen, schauen Sie auf Ihren Gehaltszettel. Dort finden Sie alle Angaben zu Ihren Abgaben, darunter auch Ihre Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung).
- Nutzen Sie in jedem Fall die Chance, sich ein wenig Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Hier ist es äußerst wichtig, dass Sie sämtliche Ausgaben, die Sie als Azubi im Rahmen Ihrer Ausbildung machen, nachweisen können. Sammeln Sie daher immer alle Belege, auch die Tickets oder Fahrscheine für Ihre Busfahrten zur Ausbildungsstätte. Reichen Sie Ihre Steuererklärung zusammen mit Kopien Ihrer Fahrscheine ein und im besten Fall erhalten Sie Geld zurück.
Busfahrten zur Ausbildungsstätte absetzen
- Als Azubi haben Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung Ausgaben, die Sie von der Steuer absetzen dürfen. In Ihrem Fall werden das vorwiegend Werbungskosten sein, worunter auch Ihre Busfahrten zur Arbeit fallen. Wenn Sie bei den Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 1.000 Euro pro Jahr kommen, dürfen Sie diese Ausgaben geltend machen.
- Wichtig ist, dass Sie Ihre Monats- bzw. Fahrkarten aufbewahren, um diese zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Doch nicht nur Busfahrten, sondern auch Fahrten mit der Bahn oder Ihrem privaten Pkw zählen zu den Werbungskosten. Wenn Sie also auch mal mit dem Auto zur Arbeit fahren, vermerken Sie das irgendwo. Denn diese Fahrten dürfen Sie mit einer Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer geltend machen.
- Neben den Fahrten zum Ausbildungsplatz zählen weitere Dinge zu den Werbungskosten, unter anderem Arbeitsmittel (Fachliteratur oder Schulmaterial), Weiter- und Fortbildungen, beruflich veranlasste Reisekosten, Kosten für Berufskleidung (wenn Sie beispielsweise Azubi als Krankenschwester sind) oder Ihre Umzugskosten. All diese Ausgaben können Sie am Ende des Jahres absetzen, vorausgesetzt, Sie haben in dem Jahr Steuern bezahlt.
Für den Weg zum Arbeitsplatz kann man bereits während der Ausbildung die Fahrtkosten für den PKW …
Stand 03/2013
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