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Boden - eine Definition

Der Boden dient auch der Erholung.
Der Boden dient auch der Erholung.
Wenn der Volksmund von "Grund und Boden" spricht, dann liegt der Ausdrucksweise meist keine geologische Definition zugrunde. "Grund und Boden" meint dann die Oberfläche des Bodens bzw. das Grundstück, das vielleicht mit Kartoffeln bepflanzt oder mit einem Haus bebaut ist.

Je nach wissenschaftlicher Disziplin kann der Begriff "Boden" unterschiedlich definiert werden und hat einen unterschiedlichen Bedeutungsgehalt. Raumplaner und Geologen meinen nicht unbedingt das Gleiche, wenn sie von einem Boden sprechen.

Der Boden im Sinne der Raumplanung

  • Im Sinne der Raumplanung meint der Begriff "Boden" die Erdoberfläche, die vom Menschen nach sozialen, wirtschaftlichen und naturräumlichen Gesichtspunkten gestaltet werden kann.
  • Die räumliche Planung hat dabei einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Gestaltung von Gesellschaft. Dies ist besonders deutlich bei Fragen, wo es um Mobilität und den Zugang zu bestimmten Einrichtungen geht.
  • Für eine Gesellschaft kann es beispielsweise einen großen Unterschied machen, ob bei Planungen die Belange aller Bevölkerungsgruppen gleichermaßen berücksichtigt werden - und sich an allen Bahnhöfen u. a. behindertengerechte Zugänge befinden - oder ob sich Planungen an einem bestimmten Leitbild ausrichten. Dies war vor einigen Jahrzehnten bei der Planung des städtischen Raumes das der "autogerechten Stadt".

Die Definition im Gesetz

  • In Deutschland existiert ein eigenes Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), das auch eine Definition für den Begriff "Boden" enthält.
  • Dieser ist gem. § 2 Abs. 1 BBodSchG die "oberste Schicht der Erdkruste", allerdings nur, soweit sie eine bestimmte, im Gesetz definierte Funktion, erfüllt.
  • Bei den Funktionen der Oberfläche der Erdkruste unterscheidet das Gesetz zwischen den natürlichen Funktionen, den "Denkmalfunktionen" und den Nutzungsfunktionen, siehe § 2 Abs. 2 BBodSchG.
  • Flächen für Siedlungen erfüllen die Nutzungsfunktion ebenso wie beispielsweise eine Rohstofflagerstätte.
  • Der Gesetzeszweck besteht darin, die verschiedenen Funktionen des Bodens sicherzustellen oder auch wiederherzustellen. Bodenveränderungen, die sich schädlich auswirken können, sollen daher mithilfe des Gesetzes abgewehrt werden.

Die Definition des Begriffs "Boden" ist von Fachgebiet zu Fachgebiet unterschiedlich. Der Volksmund hat darüber hinaus ein eigenes Verständnis von "Grund und Boden". 

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