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BlackBerry - Garantie ohne Rechnung?

Auch Ihr BlackBerry ist nicht gegen Unzulänglichkeiten gefeit. Ohne Vorlage einer Rechnung werden Sie normalerweise keine Garantie geltend machen können. Dies hat durchaus Gründe.

Eine Rechnung dokumentiert die Vertragspartnerschaft.
Eine Rechnung dokumentiert die Vertragspartnerschaft.

Ist ein gekaufter Gegenstand, beispielsweise Ihr neues BlackBerry, fehlerhaft oder gar defekt, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche oder auch Ansprüche aus einer Garantie zu. In der praktischen Umsetzung kommt es auf einige Gegebenheiten an.

Ihr BlackBerry unterliegt der Gewährleistung

  • Gesetzliche Gewährleistungsansprüche und Ansprüche aus einer Garantie kann der Käufer geltend machen. Zu diesem Zweck muss er normalerweise nachweisen, dass er Vertragspartner des Verkäufers ist und selbst das BlackBerry gekauft hat. Den Nachweis führen Sie als Käufer durch die Vorlage der Rechnung.
  • Alternativ kommt in Betracht, dass Sie die Garantieerklärung selbst vorlegen und Ihre Rechte so nachweisen. Allerdings verlangen Verkäufer in der Praxis immer gleichzeitig auch die Vorlage der Rechnung. Alternativ käme noch die Vorlage eines schriftlichen Kaufvertrages, der im Idealfall auf Ihren Namen ausgestellt ist, in Betracht.

Die Rechnung belegt Ihre Vertragspartnereigenschaft

  • Sind Sie selbst nicht im Besitz der Rechnung, wird der Verkäufer naturgemäß einwenden, dass er nicht weiß, ob Sie tatsächlich der Käufer, somit sein Vertragspartner und somit Inhaber der Gewährleistungsansprüche oder der Garantie sind.
  • Eine Garantie ist eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Erklärung des Verkäufers oder Herstellers, dass er in einer bestimmten Art und Weise für Mängel Ihres BlackBerrys haften will. Diese Garantie ist Bestandteil des Kaufvertrages. Rechte aus dem Kaufvertrag und somit aus der Garantie kann nur der Käufer geltend machen.
  • Sind Sie nicht selbst der Käufer, sondern haben das Gerät von diesem erworben oder geschenkt bekommen, sind Sie in der gleichen Position. Auch dann benötigen Sie zum Nachweis ihrer Rechtsposition die Rechnung. Der einfache Kaufvertrag mit Ihrem eigenen Verkäufer genügt nicht.

Vor der Garantie steht die Gewährleistung

  • Selbst wenn Sie der rechtmäßige Käufer oder dessen Rechtsnachfolger sind, müssen Sie dem Verkäufer dokumentieren können, dass dieser Umstand der Wahrheit entspricht. Ohne Rechnung gelingt dieses normalerweise nicht. Statt auf die Garantie abzustellen, sollten Sie auch zunächst versuchen, ganz normal die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Auch damit ist Ihnen, im Regelfall auch noch besser, geholfen. Aber auch dann ist normalerweise die Vorlage der Rechnung erforderlich.
  • Können Sie Ihre Rechtsposition nicht nachweisen, sind Sie auf die Kulanz des Käufers angewiesen. Wenn Sie Glück haben, kann er sich an den Kauf und Ihre Person erinnern und akzeptiert, dass Sie die Rechnung nicht vorliegen können.

Fazit: Sie können die Garantie nur geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Inhaber der Rechte aus der Garantie sind. Ob dies durch Vorlage einer Rechnung, eines Kaufvertrages oder durch Glaubhaftmachung erfolgt, ist letztlich egal. Entscheidend ist, dass die Verkäuferseite Ihre Rechtsposition anerkennt.

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