Bilanzsumme auf die Sonderbilanzen abstimmen
Als ordentliche Bilanzen werden im Steuerrecht die Eröffnungs-, Zwischen- und Schlussbilanzen bestehender Unternehmen bezeichnet. Nur in besonderen Fällen wird einmalig eine Sonder- beziehungsweise außerordentliche Bilanz erstellt. Diese Begebenheit kann die Form einer Gründungsbilanz, einer Umwandlungs- beziehungsweise Verschmelzungsbilanz, einer Sanierungsbilanz oder eine Insolvenz- oder Liquiditätsbilanz erforderlich machen.
- Die Steuerbilanz ist in der Regel eine aus der Handelsbilanz abgeleitete Bilanz, die jährlich zum Zwecke der Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftssteuer erstellt werden muss. Wenn Sie diese Bilanzsumme berechnen müssen, dienen Ihnen die Vorgaben aus AO, HGB, EStG, KStG und GewStG als notwendige Rechtsgrundlage.
- Zu beachten ist, dass nur bei Personenhandelsgesellschaften steuerliche Sonder- und Ergänzungsbilanzen auftreten können, nicht aber bei Kapitalgesellschaften und Einzelkaufleuten. Eine Publizitätspflicht der Bilanzsumme ist heute noch nicht für alle Unternehmen gegeben.
- Grundlage und wichtige Aufgabe für jeden Kaufmann muss es sein, dass er seine Vermögensgegenstände und Schulden in einem Inventar und in einer Bilanz, bedingt durch die Vorschriften des HGB und im Hinblick auf das bürgerlich-rechtliche Eigentum, zusammenstellen und berechnen kann. Selbstverständlich kann er die Abschlussarbeiten einem Steuerbüro übertragen.
- Da eine Bilanz zweckbestimmt ist, wird sie unter bestimmten Gesichtspunkten erstellt. Dennoch muss jede Bilanz nach handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften den Erfolg ausweisen, obwohl der durch geeignete Bilanzierungs- und Bewertungsmaßnahmen von Finanzfachleuten beeinflussbar bleibt.
Die Bilanz eines Unternehmens spiegelt deren wirtschaftlichen Erfolg im Geschäftsleben wieder. So …
Das Berechnen und Erstellen der zulässigen Bilanzformen
Die Bilanz im betriebswirtschaftlichen Sinne ist die Gegenüberstellung von Vermögen (Aktivseite) und Kapital (Passivseite) zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Untergliederung dieser Darstellungsform zeigt die Passivseite mit der Herkunft der finanziellen Mittel und die linke Seite, das heißt, die Aktivseite, die Verwendung dieser Mittel auf. Als Buchhaltungsfachkraft berechnen Sie auf jeder Seite dieselbe Bilanzsumme, die gleichzeitig zur Kontrolle dient.
- Sie erkennen vier Hauptpositionen der Bilanz zum jeweiligen Bilanzstichtag, der meist zum 31.12. eines Kalenderjahres bestimmt wird.
- Den Jahresabschluss bilden nach § 242 Abs. 3 HGB zusammen die Bilanz und die zuvor erstellte GuV-Rechnung. Bei großen Unternehmen, die als Kapitalgesellschaften geführt werden, ist ein sogenannter Anhang zusätzlich Bestandteil des Jahresabschlusses und wird um einen Lagebericht zu Informationszwecken ergänzt.
- Zwischen einer Handels- und Steuerbilanz liegen unterschiedliche Rechtsnormen zugrunde. Man spricht von Handelsbilanzen, die nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellt und berechnet werden und Kapitalgebern, Gläubigern, Arbeitnehmern, der Öffentlichkeit sowie dem Kapitalmarkt zur Einsichtnahme dienen.
- Zur Grundlage der Besteuerung dient dem Finanzamt die Steuerbilanz, die nach den Vorschriften des Steuerrechts eine gesetzlich zulässige, abgewandelte Handelsbilanz darstellt. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz besagt weiterhin, dass die Steuerbilanz aus der Handelsbilanz abzuleiten und eine ordnungsgemäße Buchführung notwendig ist.
- Ob Sie Ihre ermittelte Bilanzsumme als Kennzahl im Rahmen einer Bilanzanalyse beurteilen und Unternehmensvergleiche anstellen und berechnen wollen: Die Zahlen dienen als Bezugsgröße und Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Bilanzsumme hat auch Auswirkungen auf den rechtlichen Status eines Unternehmens.
- Sollten im bewerteten Wirtschaftsjahr unerwartet hohe Verluste erwirtschaftet worden sein, muss auf der Aktivseite der Bilanzposten "Verlust erwirtschaftet, der größer als das Eigenkapital ist", aufgeführt sein. In diesem Fall erscheint als Besonderheit auf der Aktivseite diese Summe als Bilanzposten, der von der Bilanzsumme jedoch abgezogen werden muss.
Damit Sie möglichst viel aus der Bilanz herauslesen können, sollten Sie nicht nur die Begriffe Anlage- beziehungsweise Umlaufvermögen sowie Eigenkapital und Fremdkapital kennen. So ist im Gegensatz zum Umlaufvermögen das Anlagevermögen (Maschinen, Büroausstattung, Lagereinrichtung, Finanzanlagen et cetera) dazu bestimmt, auf Dauer im Unternehmen zu verbleiben. Die Posten aus dem Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Kassen- und Bankbestände) werden ständig umgewälzt und dienen daher dem Betriebsablauf nur vorübergehend. Auf der Passivseite wird das verfügbare Kapital (Eigen- und Fremdkapital) und deren Quellen beziehungsweise Herkunft aufgeführt. Sie dient also als Finanzierungsseite der Bilanz und ist Gegenausdruck der auf der Aktivseite ausgewiesenen Vermögenswerte.
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