Von der Inventur zur Bilanz
- Am Ende eines Kalenderjahres müssen Unternehmen einer bestimmten Rechtsform oder Größe eine Bilanz durchführen. Eine Bilanz zeigt die Vermögensverhältnisse und die Vermögensverteilung der Unternehmung zum Bilanzstichtag an.
- Um eine Bilanz selber aufstellen zu können, müssen Sie zuerst eine Inventur erstellen. Bei einer Inventur werden alle Vermögensgegenstände in ihrem Wert in Euro bilanziert. Bei einer übersichtlichen Anzahl an Positionen und Werten kann dies eine simple Angelegenheit sein, bei dem z.B. einfach die komplette Büroausstattung katalogisiert, das Auto verwertet und der Girokontostand sowie der Kassenstand abgefragt bzw. gezählt wird.
- Die Vermögensgegenstände aus der Inventur werden nun in größere Positionen zusammengefasst. Welche diese sind, ist abhängig von den jeweiligen Branchenregeln. Immer gibt es aber beispielsweise die Positionen Grundstücke, Technische Anlagen und Maschinen, Vorräte, Forderungen, flüssige Mittel, Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.
- Die gerade genannten Positionen werden als Bestandskonten bezeichnet. Nachdem diese beim Erstellen feststehen, muss nur noch geprüft werden, ob es sich um aktive oder passive Bestandskonten handelt. Die aktiven Bestandskonten werden auf die linke Seite einer Bilanz gestellt und die passiven auf die rechte Seite. Beide Seiten müssen immer die gleiche Summe erreichen.
- Aktive Bestandskonten sind das Anlage- und das Umlaufvermögen. Sie werden von oben nach unten in ihrer Liquidität aufgeführt, also in der Geschwindigkeit, in der sie als Geldwert zur Verfügung stehen. Das Anlagevermögen ist dabei immer weniger liquide, also weiter oben als das Umlaufvermögen. Zum Anlagevermögen gehören z.B. die Positionen Grundstücke und Technische Anlagen und Maschinen. Zum Umlaufvermögen gehören z.B. die Positionen Vorräte, Forderungen und flüssige Mittel.
- Passive Bestandskonten sind das Eigenkapital und dann, von oben nach unten nach Fälligkeit sortiert, das Fremdkapital. Am weitesten oben stehen hier also die langfristigsten Fremdkapitalmittel, also z.B. Darlehen und weiter unten z.B. noch offene Handwerkerrechnungen in der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
- Beim Erstellen der ersten Bilanz eines (kleinen) Unternehmens kann es vorkommen, dass das Eigenkapital errechnet werden muss. Da beide Seiten der Bilanz ausgeglichen sein müssen, ergibt sich die Höhe des Eigenkapitals aus der Höhe der aktiven Bestandskonten minus der Fremdkapitalmittel.
Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, bei der Gründung der Firma und am Ende eines …
Laufende Buchführung - Das Erstellen von Grundbuch und Hauptbuch
- Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung lassen eigentlich nur bei der ersten Bilanz eine Bilanz zu, die direkt aus dem Inventar abgeleitet wird. Im Normalfall muss durch die Bilanz und die entsprechenden Anhänge auch der Verlauf des Geschäftsjahres kenntlich gemacht werden. Hierzu werden die Bestandskonten aus der Bilanz in laufende Konten aufgelöst und über das Jahr regelmäßig die Zu- und Abgänge dokumentiert.
- Auch das Eigenkapital darf nicht errechnet werden. Vielmehr werden mehrere Unterkonten des Eigenkapitals gebildet, die sogenannten Erfolgskonten. Am Ende des Jahres werden die Erträge und Aufwendungen der Erfolgskonten in dem sogenannten GuV-Konto (Gewinne-und-Verluste-Konto) gegeneinander aufgerechnet und die Summe wird als Gewinn oder Verlust dem Eigenkapital zugerechnet.
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