Die Police sollte auf Ausschlüsse hin überprüft werden
Mittlerweile nutzen einige Jugendliche die Möglichkeit, schon vor dem 18. Geburtstag mit dem Auto zu fahren. Das ist dank des begleiteten Fahrens auch möglich.
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Wer sich dann ein eigenes Fahrzeug kauft und sich selbst um den Versicherungsschutz kümmert, der muss - zumindest was die Versicherung angeht - nichts weiter beachten.
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Allerdings ist das häufig nicht der Fall, denn viele nutzen für BF17 das Fahrzeug der Eltern oder eines anderen Bekannten. In dem Fall sind Schäden, die zum Beispiel durch einen Unfall entstehen, häufig nicht versichert. Denn in vielen Verträgen ist ein Ausschluss von jüngeren Fahrern üblich, wie beispielsweise von Fahrern unter 23 Jahren. Deshalb sollten sich Fahrbegleiter unbedingt vorab die Police ansehen und gegebenenfalls mit der Versicherung sprechen.
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Wird der Fahranfänger für BF17 mit in den Vertrag aufgenommen, dann müssen Versicherte in der Regel mit höheren Beiträgen rechnen.
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Andernfalls haftet ein Fahranfänger selbst für verursachte Schäden. Der Fahrbegleiter kann für diese nicht verantwortlich gemacht werden.
Einige Kfz-Versicherungen bieten Ihnen Versicherungsschutz für einen Zweitwagen an, wobei Sie …
Ein günstigerer Versicherungsschutz ist nach BF17 möglich
Eine weitere Besonderheit betrifft den Versicherungsschutz nach dem 18. Geburtstag.
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Wenn mit 18 Jahren anstelle der Prüfungsbescheinigung der echte Führerschein ausgestellt wird, besteht bei einigen Versicherungen die Möglichkeit, einen Rabatt zu erhalten.
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Laut Statistik verursachen Autofahrer, die am begleiteten Fahren teilgenommen haben, nämlich weniger Verkehrsunfälle. Deshalb kann es sich lohnen, die Versicherung nach Erhalt des Führerscheins auf einen Rabatt anzusprechen.
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