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Bewerbung nach Elternzeit - so gelingt der Wiedereinstieg

Nach der Elternzeit zurück in den Job.
Nach der Elternzeit zurück in den Job. © sunny33 / Pixelio
Nach der Elternzeit möchten sich viele Arbeitnehmer wieder beruflich engagieren und einer Tätigkeit nachgehen. Das kann nach der beruflichen Pause manchmal schwerfallen, da Sie in der Zwischenzeit etwas ganz anderes gemacht haben. Wie gelingt daher die Bewerbung nach der Elternzeit?

Nach der Elternzeit kann es schwierig sein, in den Beruf zurückzukehren. Die gesetzliche Elternzeit sieht zwar vor, dass Mütter und Väter eine Auszeit im Unternehmen nutzen und danach an ihren vorherigen Arbeitsplatz zurückkehren. Aber immer dann, wenn Sie die Beschäftigung verloren haben und sich neu bewerben müssen, kann es problematisch sein, etwas Neues zu finden.

Sich in der Elternzeit auf den Wiedereinstieg vorbereiten

  • Bereits in der Elternzeit können Sie einiges dafür tun, nach dieser Erziehungspause wieder in den Beruf zurückkehren zu können und ohne viele Bewerbungen einen Wiedereinstieg zu finden. Denn die berufliche Pause wird oft als Zeit gesehen, in der Kompetenzen ein Stück weit verloren gehen, wenn sich die Betroffenen währenddessen nicht mehr mit beruflichen Inhalten befassen.
  • Daher kann es sinnvoll sein, während der Auszeit etwa eine berufliche Weiterbildung zu absolvieren. Das muss kein umfangreicher wochenlanger Kurs sein - diesen könnten Sie parallel zur Betreuung des Kindes sicherlich auch nicht wahrnehmen. Ein kurzes Seminar kann schon reichen, um einen zusätzlichen Vorteil bei der Bewerbung zu haben.
  • Bei manchen Tätigkeiten können Sie auch teilweise von zu Hause aus arbeiten. Das betrifft etwa Webdesigner, Programmierer oder schriftstellerisch bzw. journalistisch Tätige. Hier können Sie, wenn dies möglich ist, weiterhin einzelne Aufgaben übernehmen. Dabei sollten Sie natürlich nur so viel arbeiten, dass Sie sich deswegen in der Kinderbetreuung nicht einschränken müssen.
  • Dadurch haben Sie aber den Vorteil, dass Sie bei der Bewerbung nach der Elternzeit keine berufliche Lücke im Lebenslauf ausweisen müssen und daher auch kein Rückgang beruflicher Fähigkeiten vermutet wird.

Die Bewerbung nach der Elternzeit

  • Wenn Sie nach der Elternzeit Bewerbungen für eine neue Stelle schreiben, dann können Sie die Lücke, die im Lebenslauf entstanden ist, durch eventuell in dieser Zeit absolvierte Weiterbildungen oder Seminare füllen. Auch wenn Sie hier weitergearbeitet haben - wenn auch nur in geringem Umfang und von zu Hause aus - dann ist es nicht notwendig, die Erziehungszeit überhaupt zu erwähnen. Führen Sie stattdessen Die ausgeübte berufliche Tätigkeit auf.
  • Wenn Sie die berufliche Lücke nicht gewissermaßen kaschieren können, dann sollten Sie im Lebenslauf jedoch vermerken, dass Sie hier eine berufliche Auszeit aufgrund der Erziehungszeit wahrgenommen haben.
  • Im Anschreiben können Sie dann auf Ihre beruflichen Erfahrungen eingehen, indem Sie darstellen, welche Tätigkeiten Sie vor der Elternzeit ausgeübt haben. Beschreiben Sie etwa, welche Aufgaben Ihnen oblagen und welche besondere Verantwortung Sie getragen haben.
  • Zusätzlich können Sie in der Bewerbung auch die Motivation zum Ausdruck bringen, nun wieder an Ihre vorherige berufliche Tätigkeit anschließen zu wollen. Eine mögliche Frage, die beim Arbeitgeber dann aufkommen kann, ist die nach der Betreuung des Kindes. Daher kann es sinnvoll sein, im Anschreiben zu erwähnen, dass Sie beispielsweise durch eine Kinderkrippe die Betreuung Ihres Sohnes oder Ihrer Tochter sicherstellen.
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