Die richtige Bewerbung
Jeder Bewerbungsprozess ist auf der einen Seite ähnlich, auf der anderen Seite besonders im Detail sehr unterschiedlich. Selbiges gilt auch für Minijobs.
- Der Minijob zeichnet sich dadurch aus, dass er einer geringfügigen Beschäftigung entspricht. Diese Beschäftigungsart hat in Deutschland den Vorteil, dass sie sozialversicherungsfrei ist. Diese Vorteile ermöglichen einen abzugsfreien Verdienst, welcher allerdings 400 Euro nicht überschreiten darf.
- Oftmals werden Minijobs für kurze "unverbindliche" Jobs vergeben. Es gibt allerdings viele Branchen, in denen Minijobs nicht nur Nebenjobs für kurze Zeiten sind, sondern eine Art Dauerbeschäftigung (besonders Einzelhandel, Gastronomie usw.).
- Bei einer Bewerbung auf einen Minijob sollten Sie zunächst beachten, dass Sie keinen weiteren Minijob haben, denn die Ausführung von zwei Minijobs ist nur dann erlaubt, wenn die Summe Ihrer Einkünfte beider Jobs die 400 Euro nicht überschreiten.
- Wenn der Minijob der Zweitjob neben einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis ist, fragen Sie Ihren Arbeitgeber um Erlaubnis. Haben Sie keinen weiteren Arbeitgeber, achten Sie darauf, dass Sie versichert sind (denn bei einem Minijob sind Sie üblicherweise lediglich über die Berufshaftpflicht unfallversichert und nicht krankenversichert - eben "sozialversichert").
Wer sich etwas Geld dazuverdienen will und weiß, dass er bei einem Minijob keine Sozialabgaben …
Bei einem Minijob bewerben
Im Prinzip gelten die gleichen Kriterien beim Minijob wie bei der Bewerbung bei anderen Verträgen:
- Die Bewerbung für den Minijob sollte der Branche und den Erwartungen entsprechend sein. Fragen Sie daher zuerst nach den Gepflogenheiten einer Bewerbung. Wo in der Gastronomie ein Handschlag über den Tresen ausreichen mag, gelten für Tätigkeiten im Büro andere Richtlinien.
- Machen Sie in Ihrer Bewerbung (schriftlich per Post oder E-Mail) auf Ihre Kenntnisse in dem speziellen Bereich aufmerksam und richten Sie die Bewerbung an die richtige Person (vorher erfragen).
- Erwähnen Sie Ihre Verfügbarkeiten für den Job (da Minijobs zeitlich befristet und keine Vollzeitjobs sind!).
- Da der Lohn keine Rolle spielt (maximal 400 Euro), wären zur Verhandlung nur eine Art Stundensatz oder die Arbeitszeit. Geben Sie daher immer an, dass Sie 15 Stunden die Woche arbeiten wollen, um auf 400 Euro zu kommen.
- Benennen Sie mögliche Risiken oder Wünsche hinsichtlich der Arbeitszeiten oder der Beendigung (Sie haben Kinder und können daher selten abends arbeiten, Sie treten in vier Monaten einen anderen Job an und können nur bis dahin aushelfen etc.).
- Fragen Sie nach einer persönlichen Vorstellung oder einigen Test-Arbeitsstunden, um sowohl sich selbst von der Arbeit als auch Ihren Chef von Ihrer Qualifikation zu überzeugen.
Alle Angaben: Stand November 2011
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