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Betriebliche Abmahnung erhalten - was tun?

Sie haben eine betriebliche Abmahnung erhalten? Beachten Sie ein paar Hinweise, bevor Sie darauf reagieren. Sie sollten nun vorab in aller Ruhe prüfen, ob die Abmahnung überhaupt rechtswirksam ist.

Haben Sie eine betriebliche Abmahnung erhalten?
Haben Sie eine betriebliche Abmahnung erhalten?

Vielleicht sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen, oftmals ist eine Abmahnung nicht rechtmäßig. Dies kann nur eine individuelle Beratung aufklären.

Verhaltenshinweise auf eine betrieblichen Abmahnung

  1. Oftmals ist eine Abmahnung nicht rechtmäßig. Halten Sie zuerst das Eingangsdatum der betrieblichen Abmahnung fest. Dies könnte wichtig sein, falls Sie rechtliche Schritte einleiten, nur so können Sie die Frist wahren. Sie sollten bei einer nicht rechtmäßigen betrieblichen Abmahnung unverzügliche eine Rechtsberatung wahrnehmen.
  2. Dokumentieren Sie, wie Ihnen die betriebliche Abmahnung zugestellt wurde, entweder durch einfachen Brief, Einwurfschreiben, per Einschreiben, Fax, E-Mail oder eine andere Art und Weise. Das ist wichtig, da selbst die Form nicht den Anforderungen einer betrieblichen Abmahnung genügen kann.
  3. Überprüfen Sie die Zustellungsanschrift und die Adresse Ihrer Firma, vielleicht handelt es sich um eine Verwechslung oder ein Versehen. Wenn die betriebliche Abmahnung durch einen Anwalt geschrieben wurde, sollten Sie unbedingt prüfen, ob eine Originalvollmacht beliegt. Ist dies nicht gegeben, können Sie die Abmahnung sofort wegen der fehlenden Vollmacht zurückweisen. Sie sollten aber wissen, dass dieser Punkt in der Rechtsdogmatik umstritten ist.
  4. Der Inhalt der Abmahnung sollte unbedingt einen zutreffenden Sachverhalt beschreiben. Haben Sie den vorgeworfenen mittelbar oder unmittelbar Sachverhalt verursacht oder liegt vielleicht ein Missverständnis vor? Sie sollten unbedingt überdenken, ob die Abmahnung berechtigt sein kann oder es nicht ist. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich unverzüglich an einen Rechtsanwalt wenden.
  5. Prüfen Sie nach, ob die betriebliche Abmahnung eine rechtliche Begründung enthält.
  6. Ihr Arbeitgeber müsste der betrieblichen Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt haben. Das Unterlassungsbegehren Ihres Arbeitgebers muss hinreichend begründet und aufgeführt worden sein. Die Vertragsstrafe darf nicht unangemessen hoch sein.
  7. Sie können nun, die Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung abzeichnen und Ihrem Arbeitgeber einreichen, sie modifiziert abgeben oder die Abmahnung abweisen.

Wenn Sie die betriebliche Abmahnung abweisen, sollten Sie einen Grund angeben, dies kann z. B. ein Fehler in der Form, der Empfängerbezeichnung, mangelndem Wettbewerbsverhältnis, fehlendem Wettbewerbsverstoß oder einer rechtsmissbräuchlichen Anwendung der Fall sein.

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