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Berufsunfähigkeitsversicherung als Lehrer abschließen - so geht's

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört heute zu den wichtigsten Risikoabsicherungen. Gerade als Lehrer sollten Sie über den Abschluss einer solchen Versicherung nachdenken, denn viele Lehrer und Lehrerinnen erreichen das vorgesehene Pensionierungsalter aus Krankheitsgründen nicht.

Verbeamtete Lehrer brauchen eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung.
Verbeamtete Lehrer brauchen eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung.

Worauf Sie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten

Je früher Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto günstiger werden in der Regel die monatlichen Beiträge ausfallen. Denn mit höherem Lebensalter steigt das Krankheitsrisiko und damit auch für die Versicherung das Risiko, dass Sie wegen einer Erkrankung berufsunfähig werden. 

  • Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages werden Sie in der Regel, ähnlich wie bei einer privaten Krankenversicherung, eventuelle Vorerkrankungen oder ärztliche Behandlungen angeben müssen. Seien Sie hier auf jeden Fall ehrlich, denn falsche Angaben können zum späteren Ausschluss von Versicherungsleistungen führen.
  • Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, sollten Sie verschiedene Angebote im Hinblick auf Tarife und Leistungen vergleichen. Informieren Sie sich im Internet oder investieren Sie lieber das Honorar für einen wirklich unabhängigen Finanzberater. Finanzberater, die ihre Dienste kostenlos anbieten, erzielen ihr Einkommen über Provisionen der Versicherungen, haben aber oft nur eine sehr eingeschränkte Auswahl im Angebot.
  • Achten Sie darauf, dass die Versicherung Sie nicht nur gegen das Risiko versichert, den zum Abschluss des Versicherungsvertrages ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Denn dann würden Sie aus der Versicherung herausfallen, wenn Sie den Beruf wechseln und zum Beispiel nicht mehr als Lehrer arbeiten. Die Versicherung sollte Sie daher allgemein gegen das Risiko absichern, den bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben zu können.

Woran Sie insbesondere als Lehrer denken sollten 

  • Als Lehrer werden Sie in der Regel Beamter sein. Dann werden Sie, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, dienstunfähig. Sie sollten daher bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass der Vertrag eine entsprechende Dienstunfähigkeitsklausel enthält, sodass der Versicherer die durch den Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit auch als Berufsunfähigkeit anerkennt.  
  • Aufgrund der zunehmenden Stressbelastung des Lehrerberufes erreichen viele Lehrer und Lehrerinnen nicht mehr das vorgesehene Pensionsalter, sondern werden oft wesentlich früher dienstunfähig. Schließen Sie daher eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst schon in der Ausbildung zum Lehrer, d. h. im Referendariat oder im Studium ab. Wenn Sie bereits Lehrer und vielleicht schon älter sind, könnte der Versicherer Ihren Versicherungsantrag zurückweisen, wenn er glaubt, dass Sie vielleicht in Ihrem Beruf erste Ermüdungserscheinungen und Stresssymptome spüren und sich schnell noch gegen die drohende Dienstunfähigkeit absichern wollen.
  • Als Beamter haben Sie im Falle der Dienstunfähigkeit in der Regel eine bessere gesetzliche Absicherung als ein Angestellter, der nach vielen Jahren berufsunfähig wird. Überlegen Sie daher, für welchen Zeitraum Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Da die Versorgung durch den Dienstherrn bei Eintritt einer Dienstunfähigkeit nach dem 55. Lebensjahr oft ausreichend ist, können Sie bei den Beiträgen erheblich sparen, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nur bis zu diesem Zeitpunkt läuft.  
  • Da die Versorgungsansprüche mit zunehmendem Dienstalter höher werden, können Sie als verbeamteter Lehrer die  Berufsunfähigkeitsversicherung auch ohne Vereinbarung einer dynamischen Erhöhung abschließen. Dann erhöht sich die für den Eintritt des Versicherungsfalles vereinbarte Rente zwar nicht, aufgrund Ihrer wachsenden Versorgungsansprüche entsteht aber unter Umständen auch keine Versorgungslücke. Andererseits erhöhen sich  auch die monatlichen Beiträge nicht.

Als verbeamteter Lehrer sollten Sie daher eine speziell auf Beamte zugeschnittene Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, wodurch Sie erhebliche Kosten sparen können.

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