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Bereitschaftsdienstvergütung - so funktioniert Ihre korrekte Abrechnung

Der Bereitschaftsdienst wird besonders vergütet.
Der Bereitschaftsdienst wird besonders vergütet.
Wenn Sie zu Ihrer normalen Arbeitszeit auch noch zusätzlichen Bereitschaftsdienst leisten müssen, haben Sie auch Anspruch auf eine Bereitschaftsdienstvergütung.

Bereitschaftsdienstvergütung kann unterschiedlich sein

  • Der Begriff Bereitschaftsdienstvergütung ist ein zweischneidiges Schwert, denn während bei der einen Berufsgruppe dieser Dienst als Arbeitszeit gerechnet wird, zählt er bei der anderen Gruppe nicht als Arbeitszeit. Dies konnten auch schon die vielen Urteilen der verschiedenen Gerichte nicht immer zu 100% klären.
  • Dabei muss man zunächst den Bereitschaftsdienst genau analysieren. So lautet ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, dass der Bereitschaftsdienst innerhalb der Räume des Arbeitgebers als volle Arbeitszeit gewertet wird und dementsprechend auch voll bezahlt werden muss.
  • Die Rufbereitschaft zu Hause allerdings zählt nicht zu 100% zur Arbeitszeit, auch wenn Sie sich zu Hause aufhalten müssen, um gegebenenfalls sofort zu Ihrer Arbeitsstelle zu fahren und dort Ihre Arbeit zu verrichten. Des Weiteren kann die Rufbereitschaft nicht als Überstunden angerechnet werden.

Wie der Bereitschaftsdienst anzurechnen ist

  • Anders ist es bei den Ärzten im Krankenhaus. Hier kamen zunächst verschiedene Oberlandesgerichte zu dem Urteil, dass die Ärzte sich zwar in den Räumen des Arbeitgebers aufhalten, jedoch während Ihrer 12 Stunden dauernden Arbeitszeit auch 4 Stunden Ruhezeit in ihren Büros haben und somit ihre Arbeitskraft nicht voll zur Verfügung stehen würde.
  • Diesen unterschiedlichen Urteilen widersprach nun der Europäische Gerichtshof. In seinem Urteil wurde die Bereitschaftsdienstzeit der Ärzte, da Sie sich innerhalb der Räume des Arbeitgebers aufhalten würden, auch voll zur Arbeitszeit angerechneti. Ebenso müssen diese Arbeitgeber ihren Angestellten die volle Arbeitszeit vergüten und somit muss die Bereitschaftsdienstvergütung auch 100% betragen. An dieses Urteil haben sich auch die deutschen Gerichtsbarkeiten zu halten.
  • Für andere Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gilt eine besondere Form der Bereitschaftsdienstvergütung. Da die Arbeitnehmer während dieser Zeit ihre Arbeitskraft nicht voll zur Verfügung stellen, können Sie auch nur zu 50% während dieser Zeit bezahlt werden. Das Urlaubsgeld wiederum ist auf die gesamte durchschnittliche Vergütung anzurechnen. Dies bedeutet wiederum, dass ein Arbeitnehmer, welcher in einem Monat zu seinen normalen Stunden regelmäßig Bereitschaftsdienst absolviert, auch einen höheren Urlaubsgeldanspruch hat.
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