Alle Kategorien
Suche

Berechnung vom Elternunterhalt - Wissenswertes zu den Voraussetzungen

Der Elternunterhalt ist ein wichtiges Thema, das sehr umfangreich ist. Bei der Berechnung müssen Sie einige Punkte beachten, da es gewisse Voraussetzungen zu erfüllen gilt.

Der Elternunterhalt ist eine Pflicht der erwachsenen Kinder.
Der Elternunterhalt ist eine Pflicht der erwachsenen Kinder.

Allgemeine Informationen zum Elternunterhalt

  • Der sogenannte Elternunterhalt ist die Verpflichtung der Kinder, für Ihre Eltern finanziell aufzukommen und deren Pflege zu finanzieren. Dieser Unterhalt kann unterschiedlich hoch ausfallen und benötigt eine rechtliche Grundlage, die den Betrag festsetzt.
  • Die Höhe kann über den sogenannten Selbstbehalt hinausgehen. Dennoch gilt, dass die eigene Altersvorsorge immer Vorrang hat und somit wichtiger ist als der Elternunterhalt, der gezahlt werden muss. Der Selbstbehalt sichert das Mindesteinkommen und hilft dem Zahlenden, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
  • Sofern kein Geld vorhanden ist, können soziale Träger diesen Unterhalt auffangen und für eine gewisse Zeit zur Verfügung stellen. Sobald es wieder ein Einkommen in der Familie gibt, wird dieses zur Berechnung verwendet und muss dann für die Zahlungen an die Kinder verwendet werden. Die Berechnung übernimmt im Normalfall die Sozialkasse, basierend auf einem Antrag durch das Familiengericht.
  • Der Elternunterhalt bezieht sich auf die eigenen Eltern, die zum Pflegefall geworden sind. Das Sozialamt holt sich dann das Geld bei den Kindern. Sie können sich jedoch wehren und haben neben den zahlreichen Pflichten auch Rechte. In den meisten Fällen muss ein Gericht entscheiden, da die einzelnen Familienfälle so komplex sind, dass eine pauschale Regelung nicht möglich ist.
  • Auf der Rechtsgrundlage basierend, muss Unterhalt gezahlt werden, wenn das Pflegegeld für die Eltern nicht ausreicht und aufgestockt werden muss. Ein Recht auf die Unterstützung kann nur bestehen, wenn die Bedürftigkeit der Eltern und die Leistungsfähigkeit der Kinder gegeben ist.

Elternunterhalt - Tipps zur Berechnung und zu den Voraussetzungen

  • Die Berechnung vom Elternunterhalt bezieht sich in erster Linie auf das Einkommen der zahlungspflichtigen Kinder. Bei einer Einzelperson muss immer ein Selbstbehalt von 1.500 € bleiben. Wenn Sie also ein Einkommen von 1.900 € haben, wird die Differenz zu Ihrem Selbstbehalt halbiert und daraus entsteht dann eine Zahlungspflicht von 200 €.
  • Bei der Berechnung spielen noch weitere Aspekte eine Rolle. Viele Voraussetzungen Ihrer Person müssen gegeben sein, um eine Zahlungspflicht erwirken zu können. All Ihre Ausgaben und Einkünfte müssen verglichen und auch angegeben werden. Sollten Sie am Existenzminimum leben, wird Ihnen auch nichts abgezogen.
  • Es gilt bei der Berechnung immer, dass die Kinder zahlungsfähig und die Eltern bedürftig sein müssen. Im Vorfeld muss geklärt werden, wie viel Geld monatlich benötigt wird. Sollte es mehrere Geschwister geben, müssen sich diese den Elternunterhalt teilen.
Teilen: