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Beitrag für freiwillige Krankenversicherung richtig berechnen - so geht's

Freiwillig können sich diejenigen versichern, deren Versicherungspflicht bei der Krankenkasse endet. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen. Der Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung lässt sich ganz einfach richtig berechnen. Wie das geht, erfahren Sie hier.

So berechnen Sie die freiwillige Krankenversicherung.
So berechnen Sie die freiwillige Krankenversicherung.

Beitrag für freiwillige Krankenversicherung berechnen

  • Die freiwillige Krankenversicherung dient der weiteren Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kommt durch einen Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse in Betracht. Freiwillig versichern können sich Personen, deren Versicherungspflicht endet. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Person sich nicht mehr über die Familienversicherung versichern kann, da der Versicherungsnehmer das Höchstalter für die Familienversicherung erreicht hat. Weiterhin haben Personen die Möglichkeit, die freiwillige Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen, die nicht versicherungspflichtig sind. Dies ist dann der Fall, wenn Sie studieren und das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die freiwillige Krankenversicherung ist in § 9 des SGB V geregelt. Um die freiwillige Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, ist erforderlich, dass Sie bereits eine gewisse Anzahl an Jahren bei der Krankenversicherung versichert waren. Die freiwillige Krankenversicherung muss zudem schriftlich erklärt werden. Dies muss innerhalb von 3 Monaten geschehen, nachdem die bisherige Krankenversicherung endet. Die Kündigung der freiwilligen Krankenversicherung ist auch nur möglich, wenn nachgewiesen wird, dass eine Versicherung bei einer anderen Krankenkasse besteht.
  • Der Beitrag hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wenn Sie ein Jahresarbeitseinkommen von über 49.500 ,- € erzielen, können Sie der freiwilligen Versicherung beitreten. Es gibt zudem Personen mit einem anderen Mindestbeitrag für die Freiwillige Versicherung. Darunter zählen beispielsweise die eben erwähnten Studenten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, zudem Selbstständige und Existenzgründer.
  • Für die Selbstständigen gilt ein fiktives Mindesteinkommen von 1.916,25 €, für Existenzgründer beträgt es 1.277,50 €. Von diesen Mindesteinkommen beträgt der Prozentsatz für die Krankenversicherung 14,9 %. Für alle, deren monatliches Einkommen über 3.700,- € liegt, gilt ein Beitrag von 558,75 €.
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