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Bei rot geblitzt – welche Strafen drohen?
- Wenn Sie bei rot geblitzt worden sind, kommt es in der Regel darauf an, wie lange die Rotphase bereits gedauert hat, bevor Sie die Haltelinie überfahren haben. Der einfache Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Sie gegen das Gebot "Halt an der Kreuzung" verstoßen und in den Kreuzungsbereich einfahren.
- War das Signal bereits länger als eine Sekunde rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß und Sie müssen mit einer hohen Geldstrafe und mehreren Punkten sowie einem mindestens einmonatigen Fahrverbot rechnen.
- Kommt noch der Tatbestand der Gefährdung oder eine Beschädigung hinzu, kann Ihnen unter Umständen der Führerschein für längere Zeit entzogen werden oder eine Freiheitsstrafe drohen.
- Werden Sie als Fahranfänger bei rot geblitzt, verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre und ein Aufbauseminar wird angeordnet. Werden Sie innerhalb Ihrer Probezeit ein weiteres Mal bei rot geblitzt, rät Ihnen die Behörde zusätzlich zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Untersuchung, die Ihnen nach zwei Punkten Abzug eine mildere Strafe bringt. Bei einer dritten Verbotsüberschreitung wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen und je nach Schweregrat müssen Sie sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen.
Wie kann man diese Strafen mildern?
- Generell ist es möglich, durch richtiges Verhalten nach Begehen der Straftat die drohende Strafe abzumildern, wenn Sie bei rot geblitzt wurden. In jedem Falle sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen. Nehmen Sie zusammen mit Ihrem Anwalt Akteneinsicht und analysieren Sie die Situation.
- Wenn Sie aufgrund anderer Verkehrsteilnehmer erst nach Eintritt der Rotphase regulär weiterfahren können, ist dies laut Gericht noch kein Rotlichtverstoß. Ebenso wenig ist es dies, wenn Sie in einer Baustelle eine Ampel, die Dauerrot zeigt, überfahren.
- Ihr Anwalt kann unter Umständen beim zuständigen Richter auch erreichen, dass ein drohendes Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt wird, wenn Sie plausible Gründe für Ihr Fehlverhalten vorbringen können, wie beispielsweise ein Augenblicksversagen.
- Zudem können Sie darlegen, dass Ihr Führerschein für Ihre Anstellung wichtig ist und Sie bei einem Fahrverbot Ihre Arbeitsstelle verlieren. Auch hier entscheiden Gerichte häufig, dass eine hohe Geldstrafe angebracht ist.
- In jedem Falle sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen, wenn Sie nicht mit der Strafe einverstanden sind oder Ihren Führerschein dringend benötigen. Ohne Anwalt ist die Aussicht auf Milderung einer Strafe eher gering, wenn Sie bei rot geblitzt wurden.
Sie haben Ihren Führerschein in den letzten zwei Jahren gemacht und sind während der …
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