Der Grundschutz der DAK
- Als DAK-Mitglied sind Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Damit haben Sie bereits einen grundsätzlichen Schutz, auch wenn Sie sich im Ausland aufhalten.
- Die Auslandsversicherung Ihrer Krankenkasse umfasst dabei einen begrenzten Katalog an Leistungen.
- Informieren Sie sich in einer nahegelegenen Geschäftsstelle oder über eine Beratung online oder telefonisch. Dort erhalten Sie eine für Sie persönlich erstellte Auskunft.
- Sie werden feststellen, dass die gesetzlichen Leistungen der DAK zwar viele Erkrankungen und Leistungen im Ausland umfassen, aber nicht jeder Komfort zu erwarten ist.
- Informieren Sie sich vor einem Reiseantritt, ob mit Ihrem Zielland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. In diesem Fall ist es unproblematisch, dass die DAK die Kosten einer Krankenbehandlung im Ausland übernimmt.
- In allen anderen Fällen und bei einem längeren Aufenthalt außerhalb von Deutschland empfiehlt sich eine direkte Auslandskrankenversicherung.
Wer eine Auslandsreise macht, sollte sich bei seiner Krankenkasse um eine Auslandsversicherung …
Die Auslandskrankenversicherung für Urlaub und längeren Aufenthalt
- Bei der DAK haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Zusatzpakete zu Ihrer üblichen Krankenversicherung abzuschließen. In diesen Pakten ist die Reiseversicherung bereits enthalten. Es handelt sich um die Zusatzoptionen DAKplus 1, 2 oder 3.
- Wollen Sie dies nicht und benötigen nur für den Urlaub oder eine Geschäftsreise die Auslandskrankenversicherung, besteht die Möglichkeit auf einen isolierten Auslandsschutz.
- Ein weitere Option wird Ihnen angeboten, wenn Sie einen längeren Aufenthalt planen. Dies kann ein Au-pair-Jahr sein, Studium oder ein Praktikum.
- Mit dem Reiseschutz werden die Kosten der Krankenbehandlung und noch weitere Zusätze für notwendige Reisen bei Krankheitsfällen oder Rücktransporten übernommen. Ohne eine derartige Absicherung ist ein langfristiger Auslandsaufenthalt für Sie immer mit dem Risiko hoher Arztkosten belastet.
Der Abschluss über den Kooperationspartner
Die DAK arbeitet bei der Auslandskrankenversicherung mit einem Kooperationspartner. Dabei handelt es sich um die HanseMerkur Versicherung.
- Den Kontakt können Sie über Ihre Krankenversicherung herstellen. Rufen Sie dort an oder nutzen Sie das Online-Angebot.
- Sie werden an den Kooperationspartner weitergeleitet.
- Geben Sie an, welche Art von Auslandsschutz zu benötigen.
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung des Vertrages.
- Sorgen Sie dafür, dass die für Ihren Vertrag zutreffende Prämie unbedingt beglichen wird. Andernfalls erhalten Sie keinen Versicherungsschutz.
(DAKplus - Stand 21.11.2012)
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