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Bearbeitungszeit für Steuererklärung - wann Sie mit dem Bescheid rechnen können

Wenn der Gesetzgeber neue steuerrelevante Regelungen beschließt, die von Finanzbehörden meist um den Jahreswechsel umgesetzt werden müssen, dann staut sich einiges an unerledigten Anträgen auf. Die Bearbeitungszeit für eine Steuererklärung kann dann drei Monate und mehr erreichen.

Laufende Steuerzahlungen optimieren - Rückerstattungssumme niedrig halten
Laufende Steuerzahlungen optimieren - Rückerstattungssumme niedrig halten

Wenn Sie beim Finanzamt sehr früh eine Einkommensteuererklärung abgeben, sollten Sie zu den Ersten gehören, die den Steuerbescheid für das vergangene Steuerjahr im Briefkasten finden. Mitunter dauert die Bearbeitung nur vier Wochen.

Dauer der Bearbeitungszeit für Steuererklärung nicht gesetzlich geregelt

Der Gesetzgeber hat keine spezielle Frist benannt, in der eine abgegebene und richtig ausgefüllte Steuererklärung bearbeitet sein sollte.

  • Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei 6 Wochen bis 3 Monate. Da gibt es natürlich Schwankungen zwischen den Ämtern. Auch innerhalb der Finanzbehörden, bei den einzelnen Veranlagungsstellen, sind die Zeiträume vom Eingang der Unterlagen bis zum Ausgang des Steuerbescheides unterschiedlich.
  • Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 30 bis 45 Minuten im Finanzamt.
  • Verbraucherschützer empfehlen, nach einer unbegründeten Wartezeit von mehr als 6 Monaten einen Untätigkeitseinspruch einzulegen.

Laufende Steuerzahlungen optimieren

  • Wenn Sie nicht zu lange auf Steuererstattungen warten wollen, geben Sie eine Steuererklärung immer frühzeitig ab. Das sollte auch dann der Fall sein, wenn Sie einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater beauftragen. Dadurch haben Sie immerhin eine bis Ende des jeweiligen Jahres verlängerte Abgabefrist.
  • Wird beispielsweise Ihre Steuererklärung 2011 zum erlaubten Termin Ende des Jahres 2012 abgegeben, gibt es allerdings erst irgendwann in 2013 eine Steuerrückerstattung durch das Finanzamt. Eingehende Steuerformulare werden im Allgemeinen in der Reihenfolge Steuerjahr und dann nach Eingangsdatum abgearbeitet.
  • Unnötige Rückerstattungen ersparen Sie sich, indem Sie Ihre jährlichen Steuerzahlungen optimieren. In einigen Fällen ist das möglich. Ehepaare haben die Möglichkeit, neben der Steuerklassenkombination 4/4 auch die 3/5 zu wählen. Es kann zwar dadurch sein, dass im Steuerbescheid ein Nachzahlungsbetrag erscheint, doch warum sollten Sie dem Finanzamt einen unverzinsten Kredit geben?
  • Geben Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag ab, damit die Zinsen, Dividenden und Kursgewinne auf Kontoguthaben oder Depots nicht unnötig der Abschlagssteuer unterliegen. Die Erteilung eines Freistellungsauftrags ist auch per Fax möglich.

Beachten Sie: Reichen Sie eine Einkommensteuererklärung ein, die nicht Ihre Unterschrift trägt, gilt das als nicht abgegebene Erklärung. Nicht nur, dass Sie vergebens auf den Steuerbescheid warten. Das Nichteinhalten von Abgabefristen kann auch zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen führen. 

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