Alle Kategorien
Suche

Bauvoranfrage - Informationen

Wer den Bau einer Immobilie plant, benötigt eine Baugenehmigung. Vorab empfiehlt es sich, eine Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstücks einzuholen. Dies können Sie mit einer Bauvoranfrage bei Ihrer Gemeinde erledigen. Dies kann auch wichtig sein, wenn einzelne baurechtlichte Aspekte geklärt werden müssen.

Eine Bauvoranfrage klärt die Zulässigkeit vor dem Antrag auf eine Baugenehmigung.
Eine Bauvoranfrage klärt die Zulässigkeit vor dem Antrag auf eine Baugenehmigung.

Wer eine Bauvoranfrage stellt, sollte wissen, dass diese Auskunft zeitlich begrenzt ist und Kosten verursacht. Sie können damit baurechtliche Belange vorab klären. Dies erleichtert Ihre Planung, da Sie vorab wissen, ob Ihr Bauvorhaben zulässig ist. Auch bei dem Kauf eines Grundstücks kann Ihnen dies helfen, da ein Baugrundstück mehr wert ist als ein einfaches Grundstück.

Die Bauvoranfrage klärt die Bebaubarkeit eines Grundstücks

  • Es lohnt sich immer dann, eine Bauvoranfrage zu stellen, wenn baurechtliche Fragen relevant werden. So kann die Bebaubarkeit des Grundstücks vorab verbindlich festgestellt werden.
  • Beachten Sie, dass der Antrag in Schriftform zu stellen ist. Darüber hinaus müssen Sie keine Form waren. Richten Sie den Antrag an Ihre Gemeinde. Sie müssen den Antrag auf den Bauvorbescheid ausfüllen, den Lageplan hinzufügen, die korrekte Bezeichnung aufführen und alle notwendigen abzuklärenden Fragen formulieren. Achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen.
  • Nachdem Sie den Vorbescheid erhalten, gilt dies für zwei Jahre. Ihr Fall wird dann nicht anders entschieden, als es im Vorbescheid steht. Der Vorbescheid kann um ein Jahr verlängert werden.

Kalkulieren Sie die Kosten für den Bescheid

  • Sie müssen beachten, dass eine Bauvoranfrage Kosten auslöst. Die Höhe dieser Gebühren kann sehr unterschiedlich ausfallen. Abhängig ist dies von dem Prüfungsumfang, der bei Bauzeichnungen erforderlich wird.
  • Stellen Sie eine einfache und formlose Anfrage, so kostet dies mindestens 20 bis 50 Euro. Grundsätzlich sind die Kosten nicht höher als 150 Euro.  
  • Handelt es sich um ein großes Investobjekt, so können die Kosten bis zu 5.000 Euro betragen, weil der Prüfungsumfang deutlich größer ist. Sind die Kosten so hoch, können Sie mit dem späteren Bauantragsvorhaben verrechnet werden.
Teilen: