Tätigkeitsbereiche des Baumpflegers
- Der Beruf des Baumpflegers fällt letztlich unter die Oberkategorie Fachagrarwirt. So beschäftigen Sie sich als Fachagrarwirt mit einem ausgesuchten Bereich, in dem Sie besonders fundierte Kenntnisse erwerben und damit als Fachkraft des entsprechenden Bereichs bezeichnet werden können, sobald Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Ihr Arbeitgeber ist nach der Ausbildung für gewöhnlich ein Gartenbauunternehmen.
- Bereiche, zwischen denen Sie als aspirierender Agrarfachwirt wählen können, sind Golfplatzpflege, Besamungswesen, erneuerbare Energie, Herdenmanagement, Direktvermarktung, Naturkost und Baumsanierung - also die Gebiete, mit dem sich der Baumpfleger beschäftigt.
- Die Tätigkeiten, die Sie als Baumpfleger schließlich übernehmen, sind sehr vielseitig. Zunächst erlernen Sie Kniffe in der Kundenberatung. Sie müssen den Kunden in Zukunft genau erklären können, warum Sie zu welchen Pflege- und Sanierungsmaßnahmen raten. Zudem sind Sie als Baumpfleger für die Schadensaufnahme zuständig: Sie schätzen die Notwendigkeit von Sanierungen bei einem vorliegenden Schaden ein, erforschen die Schadensursachen und kalkulieren die Kosten.
- Hat ein Kunde Ihre Kosteneinschätzung akzeptiert, so sind Sie für die Organisation aller notwendiger Maschinen zuständig. Sie richten die Baustelle ein und besorgen sich gegebenenfalls Mitarbeiter, die Ihnen helfen. Außerdem planen Sie die Arbeitsschritte durch und dokumentieren sie, um sie schließlich dem Kunden vorstellen zu können.
- Natürlich führen Sie zuletzt die entsprechende Arbeit am Baum durch und behalten dabei versicherungs- und unfalltechnische Maßnahmen im Auge. Ist die Baustelle schließlich erledigt, so sind Sie am Ende auch für alle kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Abwicklungen dahinter verantwortlich.
Bei dem Begriff Baumdoktor muss man sofort an Pferdeflüsterer denken. Hinter dieser eher humorvoll …
Voraussetzungen für die Zulassung als Fachagrarwirt Baumpflege
Da der Ausbildungsweg des Fachagrarwirtes bzw. des Baumpflegers gesetzlich geregelt ist, gehört auch eine Prüfung notwendigerweise dazu. Um an einer solchen Prüfung teilnehmen zu können, müssen Sie allerdings einige Voraussetzungen erfüllen.
- So müssen Sie die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Gärtner, Forswirt, Winzer oder Landwirt bestanden haben und nach bestandener Prüfung in dem entsprechenden Beruf gearbeitet haben: so beispielsweise drei Jahre in Baumschulen oder fünf Jahre in Gartenbaubetrieben.
- In Einzelfällen können Sie auch als Prüfling zugelassen werden, wenn Sie diese Ansprüche nicht vollständig erfüllen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Sie den Prüfern durch Zeugnisse glaubhaft machen können, dass Sie die nötigen Fachkenntnisse auf anderem Wege erlernt haben.
- Die Prüfung zum Baumpfleger fragt schließlich Grundlagen der Baumpflege und Maßnahmen der Baumsanierung ab, wobei ein Extrateil auf Wirtschaft, Recht und Soziales eingeht.
Letztlich werden Sie vor der Prüfung einen Kurs besuchen müssen, der Sie noch einmal genauer vorbereitet. Fest steht jedenfalls: Schließen Sie die Ausbildung erfolgreich ab, so wird Sie als geprüften Baumpfleger ein vielseitiges Aufgabenfeld mit Zukunft erwarten. Viel Glück also!
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