Das Batteriegesetz in Deutschland regelt die Rücknahme von Altbatterien. Vor allem Händler müssen sich um rechtliche und organisatorische Dinge kümmern. Für Verbraucher entstehen keine sichtbaren Extrakosten. Eine Ausnahme stellt das Batteriepfand etwa bei Autobatterien dar.
Batteriegesetz bestimmt den Vertrieb von Batterien
Generell sind Händler verpflichtet, die unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien sicherzustellen.
- Das Batteriegesetz verpflichtet die Vertreiber, Altbatterien der Endnutzer in der Nähe der Verkaufsstelle kostenfrei zurückzunehmen. Kann er dies nicht sicherstellen, dürfen Batterien für den Endnutzer nicht angeboten werden. Im Versandhandel gilt als Verkaufsstelle das Versandlager.
- Die zur Rückgabe stehenden Altbatterien müssen Händler unabhängig von einem tatsächlichen Kauf des Endverbrauchers zurücknehmen. Nicht in jedem Fall sind sie zur Rücknahme verpflichtet.
- Altbatterien muss der Vertreiber als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben. Der Endnutzer sollte sich nur üblicher Mengen entledigen. Produkte mit eingebauten Altbatterien sind von der Rücknahmepflicht ausgenommen.
Auf Ihre alte Autobatterie gibt es einen Pfand. Werfen Sie die gebrauchte Batterie nicht in den …
Batteriepfand - Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
Bezüglich der Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien gilt für Vertreiber von Fahrzeugbatterien:
- Wenn sie diese an Endnutzer abgeben, schreibt das Batteriegesetz (§ 10 Abs. 1 BattG) je Fahrzeugbatterie ein Batteriepfand in Höhe von 7,50 Euro vor. Darin eingeschlossen ist die Umsatzsteuer.
- Der Endnutzer muss das Pfand dann nicht zahlen, wenn er zum Zeitpunkt des Kaufs seiner Fahrzeugbatterie eine entsprechende Fahrzeugaltbatterie zurückgibt. Online-Händler sollten auf die Pfanderhebung in der Artikelbeschreibung deutlich in der Nähe des Endpreises hinweisen. Neben dem Preis für die Ware muss die Höhe des Batteriepfands angezeigt werden.
- Es ist insbesondere nicht der Gesamtbetrag zu bilden. Korrekt wäre die Angabe: "1,50 Euro zuzüglich 0,30 Euro Pfand".
- Da das Pfand bei Rückgabe einer Fahrzeugaltbatterie erstattet werden muss, sollte der Vertreiber bei der Pfanderhebung einen gesonderten Pfandgutschein ausgeben. Darauf macht er deutlich, dass die Pfanderstattung bei Rückgabe von der Vorlage des extra abgestempelten Beleges abhängig gemacht wird.
Übrigens: Werden in Fahrzeugen installierte Fahrzeugbatterien direkt an den Endnutzer weiter- oder abgegeben, kommt die Pfandpflicht nicht zur Anwendung. Das Batteriepfand käme erst bei zusätzlicher Batterieanschaffung zum Tragen.
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