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Balkon als Anbau - Hinweise

Ein Balkon kann ein kleines Paradies sein.
Ein Balkon kann ein kleines Paradies sein.
Ein Balkon kann den Wohnwert einer Wohnung durchaus erhöhen. Wenn ein Wohngebäude nicht von vornherein mit Balkonen ausgestattet wurde, kann es sich anbieten, diese später als Anbau nachzurüsten. Hierbei gilt es jedoch nicht nur, die entsprechenden Bauvorschriften zu beachten.

Nicht jedem Nachbarn mag es gefallen, wenn er sich auf einer Wiese oder auf einem Hof hinter dem Haus beobachtet fühlen müsste, wenn auf der Hausseite Vorbauten nachgerüstet werden. Die Landesbauordnungen sehen in Bezug auf die notwendigen Abstandsflächen für solche baulichen Veränderungen in der Regel gewissen Privilegierungen vor.

Einen Balkon als Anbau nachrüsten

  • Wer einen Balkon an einem vorhandenen Wohngebäude nachrüsten möchte, sollte sich erst darüber informieren, ob es sich nach der einschlägigen Landesbauordnung um ein genehmigungsfreies oder ein genehmigungsbedürftiges Vorhaben handelt. Unter Umständen ist es ausreichend, wenn der Anbau sich im Einklang mit den Festsetzungen eines gültigen Bebauungsplans befindet.
  • Allerdings kann auch eine örtliche Gestaltungssatzung der nachträglichen Veränderung eines Wohngebäudes entgegenstehen. Denn nicht immer fügen sich Balkone, die beispielsweise aus Holz oder Stahl an das Gebäude angebaut werden, in das örtliche Erscheinungsbild ein.
  • Schließlich kann es auch passieren, dass trotz erteilter Baugenehmigung der Nachbar Sturm gegen das Bauvorhaben läuft. Denn nicht jedem gefällt es, wenn er sich durch Veränderungen am Nachbargebäude plötzlich den Blicken seines Nachbarn ausgesetzt sieht.

Die Interessen des Nachbarn berücksichtigen

  • Bezüglich der notwendigen Abstandsflächen werden Balkone in den Landesbauordnungen privilegiert. Wenn ein solcher Vorbau nicht mehr als 1,50 Meter vor die Außenwand tritt, nicht breiter ist als ein Drittel der Außenwand und immer noch drei Meter von der Nachbargrenze entfernt ist, bleibt er beispielsweise gem. § 6 Abs. 7 Nr. 3 der Landesbauordnung NRW bei der Bemessung der sonstigen Abstandsflächen außer Betracht.

  • Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen muss es sich ein Nachbar durchaus gefallen lassen, dass er sich durch einen neuen Anbau möglicherweise vermehrten Blicken ausgesetzt sieht. Trotzdem kann es ratsam sein, den Anbau so zu planen, dass ein Nachbar damit nicht über Gebühr strapaziert wird.

Die Möglichkeit, sich im Freien aufzuhalten, kann den Mietwert einer Wohnung deutlich steigern. Wird so eine Möglichkeit erst nachträglich geschaffen, kann es dabei allerdings zu Konflikten mit den Nachbarn kommen.

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