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Auto zurückgeben - das Rückgaberecht richtig verstehen

Das Rückgaberecht bei einem Auto hängt sehr von der Beweislast ab.
Das Rückgaberecht bei einem Auto hängt sehr von der Beweislast ab.
Wer ein Auto gebraucht kauft und später Mängel daran feststellt, sollte umfassend über das Rückgaberecht informiert sein. Entscheidend ist immer, wer die Beweislast hat und bspw. ob der Verkäufer beweisen kann, ob das Auto zum Verkauf keine Mängel hatte.

So prüfen Sie, ob Sie ein Rückgaberecht auf das Auto haben

  • Wer einen Mangel an dem gebraucht gekauften Auto feststellt, sollte zunächst prüfen, wann er das Auto gekauft hat. Schauen Sie hierzu in die Vertragsunterlagen.
  • Wichtig ist auch, ob Sie beim Kauf den Zustand des Autos detailliert festgehalten haben. Ist dies geschehen, so kann der Verkäufer nachweisen, dass das Auto mangelfrei übergeben wurde. Dann können Sie leider nicht zurücktreten, obwohl der Mangel in den ersten sechs Monaten, nachdem Sie das Auto gekauft haben, aufgetreten ist. 
  • Kann der Verkäufer nicht nachweisen, dass das Auto mangelfrei war, so haben Sie ein Rückgaberecht. Dann ist das Gesetz bei einem Fehler, der in den ersten sechs Monaten auftritt, der Auffassung, dass die Mängel schon beim Erwerb des Wagens vorlagen. Die Beweislast liegt beim nun Verkäufer. Sie können dann Ihr Rückgaberecht geltend machen.
  • Stellen Sie den Mangel an dem Auto nach mehr als sechs Monaten nach dem Kauf fest, so müssen Sie beweisen, dass dieser Mangel schon beim Kauf vorlag. Sie können dann von dem Autohändler die Nachbesserung verlangen. Lehnt dieser die Nachbesserung endgültig ab oder führt sie zweimal vergeblich aus, so haben Sie ein Rückgaberecht.  

So machen Sie Ihr Rückgaberecht geltend

  • Wer nach dem Autokauf von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen will, muss einen Sach- oder Rechtsmangel an dem Auto nachweisen können.
  • Sie können dann Ihr Rückgaberecht erklären, wenn der Mangel in dem ersten halben Jahr nach dem Kauf aufgetaucht ist. Stellen Sie den Mangel erst später fest, so darf der Autohändler zweimal nachbessern.
  • Sie sind erst dann rückgabeberechtigt, wenn Sie den Rücktritt erklären und vorab eine Frist zur Nachbesserung gesetzt haben. Dies tun Sie am besten schriftlich.
  • Nach Ablauf der Frist müssen dann beide Parteien jeweils das herausgeben, was sie beim Kauf erhalten haben. So geben Sie das Auto zurück und erhalten den Kaufpreis.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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